Die »Acht von Goodyear« wieder vor Gericht
Im nordfranzösischen Amiens begann das Berufungsverfahren gegen acht Gewerkschafter, denen »Bossnapping« vorgeworfen wird
Aus dem See in der Parkanlage und den nahen Kanälen steigt kalter Nebel auf. Doch an diesem Mittwochmorgen hält dies Tausende nicht davon ab, sich im Parc Saint-André im nordfranzösischen Amiens zu versammeln, von Kampfgeist zeugende Lieder anzustimmen und Parolen zu rufen. In kleinen Gruppen ziehen sie zwischen dem einige Hundert Meter entfernten Gericht und dem Park hin und her, ihre Fahnen wehen im Wind und trotzen dem Regen.
Mehrheitlich gehören die Demonstranten den beiden Gewerkschaftsverbänden CGT und Union Syndicale Solidaires an, viele kommen auch von unterschiedlichen französischen Linkskräften - von der KP, Partei der Linken (PG), den trotzkistisch inspirierten Parteien LO und NPA und auch von der Fédération Anarchiste. Zwischen 5000 und nach Veranstalterangaben 10 000 Menschen laut CGT werden es bis zur Mittagszeit. Bis gegen 23 Uhr dauert die Versammlung, am frühen Abend gehen einige und kommen andere dazu. Auch am zweiten Tag, dem Donnerstag dieser Woche, setzt sich die Kundgebung fort.
An diesen beiden Wochentagen begann in Amiens, das bis kürzlich Hauptstadt der Region Picardie war - diese ist mittlerweile Bestandteil der Großregion Hauts-de-France mit Verwaltungssitz in Lille - der Berufungsprozess gegen acht frühere Beschäftigte des Reifenherstellers Goodyear statt. Fünf von ihnen sind »délégués« der CGT, also gewählte Vertrauensleute. Oder besser, sie waren es. Denn ihr Werk ist zwei Jahren geschlossen. Es gingen 1173 Arbeitsplätzen direkt bei Goodyear verloren, und mit dem Betriebsumfeld etwa 3000 Jobs.
Im Januar 2016, rund 24 Monate nach der Bekanntgabe der Werksschließung, waren rund 700 der direkt betroffenen Arbeiter und Angestellten noch arbeitslos gemeldet. Nur 120 hatten einen neuen unbefristeten Arbeitsplatz. Einhundert steckten in befristeten Stellen, und 80 hatten sich als Handwerker selbstständig machen können. Zwölf waren vorzeitig aus dem Leben geschieden: Neun von ihnen an Berufskrankheiten, die sie sich in ihrem harten Arbeitsleben zugezogen hatten - in der Abteilung Landwirtschaftsgeräte mussten die Reifenarbeiter regelmäßig Lasten von 35 Kilogramm schleppen. Und drei haben Selbstmord begangen.
Diese Werkschließung war auch der unmittelbare Auslöser für jene Aktion, für die die »Acht von Goodyear« verurteilt wurden. In erster Instanz hatten sie im Januar Haftstrafen von je 24 Monaten bekommen, davon neun Monate ohne Bewährung. Das war ein Novum in Frankreich. Zwar hatte es bereits in der Vergangenheit Strafverfahren wegen gewerkschaftlich motivierter Aktionen gegeben, doch seit Jahrzehnten nie Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die »Linksfront« - der Zusammenschluss aus der französischen KP und der PG von Jean-Luc Mélenchon - hatte nach dem Regierungswechsel von 2012 im Parlament die Verabschiedung eines Schutzgesetzes für gewerkschaftlich Aktive beantragt. Doch die nun regierende Sozialdemokratie ließ sie damit auflaufen und beerdigte das Vorhaben 2013.
Das »Verbrechen« der Acht? Sie waren als bekannte Aktivisten vor Ort, als rund einhundert Arbeiter aus Empörung über Werksschließung zwei Manager des Werks - den Personalleiter Bernard Glesser und Werksdirektor Michel Dheilly - rund dreißig Stunden lang festhielten. Angezettelt hatten sie die Aktion nicht; vielmehr hatten die Gewerkschafter rund um Michel Wamen an jenem Tag einen Termin mit Dheilly. Sie mussten jedoch feststellen, dass die beiden sich zusammen mit einem Teil der Belegschaft in einen Saal begeben hatten. Die Aktiven der CGT mussten laut eigenen Angaben ihre Kollegen sogar bremsen.
Die Werksschließung in Amiens war ihrerseits ein Racheakt seitens des Unternehmens. Formal schrieb die Filiale zwar rote Zahlen, doch hatte das Unternehmen dies bewusst organisiert. Frankreichweit machte die Firma zugleich Gewinne, die dann im vergangenen Jahr 2015 sogar um 68 Prozent anstiegen. Das Werk in Amiens-Nord hatte jedoch im Jahr 2007 den Übergang zum extrem gesundheitsschädlichen Vierschichtbetrieb verweigert, den benachbarte Automobilwerke zur selben Zeit akzeptieren. Aus Sicht der Leitung ging es darum, an der widerspenstigen Belegschaft ein Exempel zu statuieren. Gerichte werden nun noch klären müssen, ob ihre Angehörigen später noch Abfindungszahlungen dafür erstreiten können.
Was das Strafverfahren gegen die »Acht von Goodyear« betrifft, so forderte die Staatsanwaltschaft in dem zweitägigen Prozess die Bestätigung des Strafmaßes von zwei Jahren. Allerdings will sie, im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil, in Gänze auf Bewährung ausgesetzt sehen. Das Urteil fällt am 11. Januar 2017.
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