Gerichtlich gestärkte Eltern
Grit Gernhardt erwartet keine Klagewelle wegen Kitaplätzen
Es war ein langer juristischer Weg, aber für drei Mütter aus Leipzig könnte er sich gelohnt haben. Sie hatten die Stadt verklagt, weil sie wegen fehlender Kitaplätze für ihre damals einjährigen Kinder nicht so früh wie geplant wieder in den Beruf einsteigen konnten. Und sie bekamen Recht. Der von Ex-Familienministerin Kristina Schröder durchgesetzte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Unter-Dreijährige gibt den Gang vor den Richter her.
Mit dem Urteil ist der Weg frei für ähnliche Klagen verzweifelter Mütter und Väter, die aus finanziellen oder lebensplanerischen Gründen schnell wieder arbeiten gehen wollten, aber nicht konnten, weil der Kitaplatzausbau dem Bedarf hinterherhinkte. Dass nun aber tausende Eltern den Gerichten die Bude einrennen, ist nicht zu erwarten. Erstens haben die meisten Berufstätigen mit Kindern dafür weder Zeit noch Nerven.
Und zweitens ist gar nicht klar, ob die vor dem Bundesgerichtshof erfolgreichen Mütter tatsächlich eine finanzielle Entschädigung für ihren Verdienstausfall bekommen. Das wäre nur der Fall, wenn sich eine Schuld der Stadt an den Verzögerungen beim Kitaausbau nachweisen ließe. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben aber nicht nur einzelne Kommunen, sondern in erster Linie der Bund geschlampt. Einen wichtigen Erfolg können die Kläger auf jeden Fall verbuchen: Der gesetzliche Anspruch ist höchstrichterlich bestätigt worden. Wenn das hilft, den Kita- und Qualitätsausbau zu beschleunigen, wäre allen Eltern geholfen.
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