Pokémon-Entwickler ändert Nutzungsregeln
Berlin. Die Entwickler der Smartphone-App »Pokémon Go« wollen deutschen Verbraucherschützern zufolge die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ändern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Juli 15 Klauseln im Kleingedruckten angeprangert und das Unternehmen abgemahnt. Dabei ging es unter anderem um das Recht des Entwicklers Niantic, den Vertrag jederzeit zu verändern oder fristlos zu kündigen. Eine Sperrung des Zugangs sollte teils nach Ermessen des Unternehmens möglich sein. Zudem sei die Rückerstattung von In-App-Käufen ausgeschlossen gewesen und die Weitergabe von Daten an Dritte sollte ohne Einwilligung möglich sein. Niantic gab den Verbraucherschützern zufolge nun eine verbindliche Unterlassungserklärung in allen Punkten ab. Der vzbv räumte eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. Im Juli hatten die Verbraucherschützer Niantic mit Klage gedroht. Von Niantic gab es am Montag zunächst keine Stellungnahme. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.