Ein Hebel gegen Datenschützer
Tom Strohschneider über Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung, »privatisierte innere Sicherheit« und echte Verfassungsschützer
Es ist über zehn Jahre her, da haben Verfassungsschützer der um sich greifenden Videoüberwachung bereits attestiert, zur Degradierung von Bürgern zu überwachten Objekten beizutragen und durch »Normalisierung« die Folgen von flächendeckender sozialer und polizeilicher Kontrolle zu verharmlosen. Ja, es waren echte Verfassungsschützer – nämlich die Grundrechtsfreunde, die jährlich den Big Brother Award verleihen.
Von den Behörden, die von Amts wegen für »mehr Sicherheit« zuständig sind, ist man einen anderen Umgang mit dem Schutz des Citoyens vor Anmaßung, Zugriff und Auge des Staates gewöhnt. Nun dreht der Bundesinnenminister die Schraube noch ein bisschen weiter: Die neuesten Pläne von Thomas de Maizière zielen unter anderem darauf ab, das Installieren von Kameras durch private Betreiber zu erleichtern – und so zugleich skeptische Datenschützer zu schwächen, welche für die Überprüfung dieser Art »privatisierter innerer Sicherheit« zuständig sind.
Natürlich wird das alles mit wachsenden Terrorgefahren begründet, etwas, wogegen Videoüberwachung wenig ausrichten kann, sieht man einmal von nachträglichen Ermittlungen und der Befriedigung medialer Bilderbedürfnisse ab. Die »Sicherheitsbelange«, die der CDU-Minister meint, sind eben nicht die Belange der Gesellschaft, in denen sich gerade auch das Grundrecht des Einzelnen widerspiegeln sollte, vom Staat unbehelligt zu bleiben.
Sondern es sind die Belange eines Ministers, der glaubt, durch innere Aufrüstung irgendetwas zu erreichen. In Wahrheit geht es darum, den Einfluss der Datenschützer auszuhebeln – das sagt der Gesetzentwurf von de Maizière auch ganz offen: Bei denen hätte sich nämlich eine restriktive Genehmigungspraxis von Videoüberwachung herausgebildet. Man könnte anfügen: Wie es sich für echte Verfassungsschützer gehört.
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