Gesetzentwurf für schnellen Lohnvergleich
Berlin. Nach monatelangem Ringen in der Koalition hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Lohnangleichung vorgelegt. Er befinde sich nun in der Ressortabstimmung, hieß es am Freitag. Frauen in Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen Auskunft darüber verlangen können, was Männer für eine gleichwertige Tätigkeit verdienen. Der Auskunftsanspruch soll bestehen, wenn mindestens sechs Beschäftigte die vergleichbare Arbeit machen. Der Betriebsrat soll einbezogen werden. Unternehmen können aber auch entscheiden, dass sie die Betroffenen direkt informieren. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigte sollen zudem verbindlich geregelte Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit umsetzen. Eine verpflichtendes Berichtssystem soll eingeführt werden. dpa/nd
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