Arbeit auf Abruf ist besonders in der Gastronomie verbreitet

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Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten auf Abruf. Dabei hängt der Einsatz der Beschäftigten vom jeweiligen Bedarf der Unternehmen ab. Bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer gehen einer derartigen Beschäftigung nach, wie eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigt.

Laut DGB-Studie arbeiten allein in der Gastronomie mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf diese Weise. Besonders bei Minijobs, Geringqualifizierten und Migranten sei Arbeit auf Abruf verbreitet. Dem Bericht zufolge ist der Beschäftigte zum Beispiel nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informiert.

Bei Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten schriftlich beschweren

Fühlen sich abgelehnte Bewerber diskriminiert, müssen sie sich im ersten Schritt schriftlich beim Arbeitgeber beschweren. Darauf verweist Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die zuständige Stelle ist in der Regel auf der Internetseite der Firma aufgeführt; oft ist es der Personalleiter.

Für die Beschwerde hat man zwei Monate Zeit - gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem man von der Diskriminierung erfährt. In dem Schreiben müssen Bewerber ihren Verdacht vortragen und können auch Forderungen stellen, etwa eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Beratung gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de).

Arbeitgeber muss Rücksicht auf Alleinerziehende nehmen

Besonderen gesetzlichen Schutz im Beruf, wie es ihn etwa für Schwangere gibt, genießen Alleinerziehende zwar nicht. Einige Privilegien haben sie aber dennoch, sagt Rechtsanwalt Alexander Bredereck: »Immer, wenn der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung trifft, muss er die besonderen Belange alleinerziehender Arbeitnehmer mit berücksichtigen«, so der Arbeitsrechtler. Typische Fälle seien Versetzungen, die Verlängerung der Elternzeit oder die Anordnung von Mehrarbeit. Bei Urlaubsentscheidungen ist der Chef verpflichtet, Schul- oder Kitaferien zu berücksichtigen - darf aber auch die anderen Eltern im Betrieb nicht vergessen.

Industrie sucht Akademiker: Knapp 235 000 Stellen zuletzt ausgeschrieben

Akademiker werden in der Industrie zunehmend gesucht. Zwischen September 2015 und August 2016 waren für sie knapp 235 000 Stellen ausgeschrieben - ein Plus von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer Auswertung von Stellenanzeigen des Personaldienstleisters Adecco hervor. Insgesamt stieg die Zahl der Stellengesuche in der Industrie um zehn Prozent auf mehr als 493 000 Stellen.

Am häufigsten suchten Maschinenbaufirmen neue Mitarbeiter (25 Prozent), gefolgt von Unternehmen aus dem Automobilbereich (21 Prozent). In die Auswertung wurden Stellenanzeigen aus 166 Printmedien und 32 Onlinejobbörsen einbezogen.

Berufsausbildung im Ausland: Mehr Abschlüsse anerkannt

In Deutschland sind 2015 deutlich mehr im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt worden. Die Zahl der Abschlüsse, die als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation eingestuft wurden, stieg um zehn Prozent auf 12 666. Zudem stieg die Zahl der Verfahren um 13 Prozent auf 22 404. Abgelehnt wurden 450 Anträge. Bei 5292 Fällen war Ende 2015 noch keine Entscheidung gefallen.

Die mit Abstand meisten Verfahren bezogen sich mit 16 311 Anträgen auf Berufe im Bereich Medizin und Gesundheit, darunter 6603 von Pflegern und 6372 von Ärzten. Rund die Hälfte aller Verfahren (11 046) betraf Abschlüsse, die innerhalb der EU erworben wurden. Dazu kamen 6249 Verfahren, in denen es um eine im übrigen europäischen Ausland erworbene Qualifikation ging. Am häufigsten wurden Anträge von Menschen bearbeitet, die in Rumänien (2169), Polen (2118) und Bosnien-Herzegowina (1749) ausgebildet wurden. Agenturen/nd

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