Endlose Nützlichkeit oder die Forschung an Demenzkranken

Ulrike Henning über die Novelle des Arzneimittelgesetzes, die den Bundestag passierte

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.

Am Freitag passierte eine Novelle des Arzneimittelgesetzes den Bundestag, über deren strittigsten Paragrafen die Abgeordneten schon am Mittwoch abgestimmt hatten. In ihrer Mehrheit gaben sie jene Forschung an schwer Demenzkranken frei, die diesen selbst nicht mehr nützen wird – vielleicht aber späteren Patienten. Der befürchtete ethische Dammbruch rückt näher, da alle Befürworter der Reform in der Wissenschaft die fremdnützige Forschung ohne Verfügung und Einwilligung wollten. Zwar ist eine Probandenerklärung vorab jetzt zwingend nötig, unklar bleibt aber, wo sie hinterlegt wird – und wie Probandenaufrufe dann die Angehörigen oder Betreuer erreichen.

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine ähnliche Lage wie bei der Organspende entsteht. Der Transplantationsmedizin, die viel weiter am Lebensende nach der Verfügbarkeit von Organen fragt, wird mit großem Misstrauen begegnet. Das könnte sich ähnlich gegenüber der Demenzforschung entwickeln. Was wird der verwirrten Mutter da noch zugemutet, auch wenn sie sich früher entschied, diesen Nutzen zu erbringen? Warum müssen Menschen in Umnachtung und kurz vor dem Tod noch nützlich sein? Die Frage wirft ihren Schatten nicht nur auf unsere Medizin und Forschung, sondern auf die gesamte Gesellschaft.

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