Volksbegehren gegen CETA vor dem Gerichtshof

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München. Über die Zulassung eines Volksbegehrens in Bayern gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Innenministerium hält ein solches Volksbegehren für unzulässig - und übergab das Ganze deshalb am Mittwoch an das oberste bayerische Gericht. Ein breites Bündnis von Organisationen will das umstrittene Abkommen per Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern stoppen. Ziel ist es, die Staatsregierung auf ein Nein dazu im Bundesrat zu verpflichten. dpa/nd

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