Familienkassen nun effizienter
Reform der Zuständigkeiten beschlossen
Die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständigen Familienkassen sollen künftig effizienter arbeiten. Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016 in Berlin ein entsprechendes Gesetz zur Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
Danach werden für die Familienkassen des Bundes, die das Kindergeld für die Bediensteten des Bundes auszahlen, die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Die Gefahr der doppelten Zahlung von Kindergeld durch bislang mögliche unterschiedliche Zuständigkeiten werde minimiert, hieß es.
Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen erhalten nach Angaben der Unionsfraktion im Bundestag ebenfalls die Möglichkeit, die Bearbeitung der Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Der Bund übernehme dann die Personal- und Sachkosten. Länder und Kommunen würden damit von Kosten und Aufgaben befreit, ohne eine Gegenleistung übernehmen zu müssen, erklärte die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann.
In Deutschland wird laut dem Gesetz für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen habe im Jahr 2015 mehr als 39 Milliarden Euro betragen. Das Kindergeld werde von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt.
Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder bearbeiten, gebe es mehr als 8000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent. Bei einer derart hohen Zahl von Familienkassen seien die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug nur schwer zu erreichen. dpa/nd
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