Mindestlohn Immer noch lohngrenzwertig

Fabian Lambeck über Zahlen, die auf den ersten Blick überraschen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Nanu! Jeder fünfte Bundesbürger schuftet zu einem Niedriglohn? Die Meldung überrascht, hatte man doch den Eindruck, dass sich die Lage seit Einführung des Mindestlohnes deutlich gebessert haben müsse. Ein genauer Blick auf die Zahlen, die LINKEN-Fraktionsvize Klaus Ernst im Bundesarbeitsministerium erfragt hatte, könnte beruhigen, stammen diese doch aus dem Jahre 2014 und wurden vor der Festsetzung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze erhoben. Sind die Zahlen also veraltet? Gibt es heute deutlich weniger Niedriglöhner?

Möglich, aber unwahrscheinlich. Denn die Lohnuntergrenze ist mit 8,50 Euro viel zu niedrig angesetzt. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), beileibe keine Lobbyorganisation für Arbeitnehmerrechte, setzt die Niedriglohnschwelle bei zwei Dritteln des mittleren Lohns an. Hierzulande liegt die Schwelle demnach bei rund 10 Euro.

Wer also ernsthaft beabsichtigt, Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor zu holen, der muss die Untergrenze entsprechend anheben. In Deutschland ist die Festsetzung des Mindestlohnes Sache einer Kommission, in der Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber sitzen. Dieses Gremium hat sich darauf verständigt, dass der Mindestlohn 2017 auf 8,84 Euro steigen soll. Die Betroffenen werden sich über die zusätzlichen Euros freuen, aber Einkommens- und Altersarmut verhindert dieser Mindestlohn nicht. Er ist und bleibt eben lohngrenzwertig.

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