Neue Registrierkassen gegen Steuerbetrug
Regierung will Manipulation besser bekämpfen
Berlin. Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen wird wirksamer bekämpft. Union und SPD verständigten sich nach langem Streit auf einen Gesetzentwurf, um Mogeleien im Bargeldverkehr einzudämmen. Dafür sollen elektronische Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden.
Die von der SPD geforderte allgemeine Registrierkassenpflicht wird es nach Widerstand von Union sowie Sport- und Wirtschaftsverbänden allerdings nicht geben. Die Gesetzespläne werden voraussichtlich an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen und eventuell noch an diesem Freitag im Bundesrat beraten. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet.
Bund und Länder suchen seit mehr als zwei Jahren nach einer Lösung. Der Bundesrechnungshof mahnt seit langem Maßnahmen gegen Mogelkassen an. Der Staat verliert jedes Jahr hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Den von der Steuergewerkschaft und einigen Ländern bezifferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hält das Bundesfinanzministerium aber für zu hoch.
Mit dem Gesetz sollen keine neuen Straftatbestände eingeführt werden, sondern Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden können. Nach dem Kompromiss der Koalition wird es keine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse geben. Die Ausgabe von Quittungen soll zur Regel werden, es soll eine allgemeine Einzelaufzeichnungspflicht geben. »Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht«, heißt es.
Eine Belegausgabepflicht soll bei elektronischen Kassen von 2020 an gelten. Für offene Handkassen soll sie nicht gelten. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten sind daher nicht von den neuen Regeln betroffen. Bei »Unverhältnismäßigkeit« greift eine Ausnahme, die - anders als bei der Einzelaufzeichnung - beim Finanzamt beantragt werden muss. »Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreien«, heißt es in dem Änderungsantrag. Finanzämtern soll es zudem von 2018 an möglich sein, unangemeldet Kassen zu prüfen. Die »Kassennachschau« kommt so zwei Jahre früher als geplant. dpa/nd
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