Verfassungsgericht: Polizei darf auch Unschuldige einkesseln

Richter wiesen Klage eines Blockupy-Aktivisten zurück / Komitee für Grundrechte: Urteil ist nicht nachvollziehbar

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 4 Min.

Es war im Frühjahr 2013, als eine Empörungswelle durch die Frankfurter Zivilgesellschaft ging: Die Blockupy-Demonstration gegen die Sparpolitik der Europäischen Zentralbank kam nur wenige Meter weit. Über 900 Aktivisten wurden bis zu neun Stunden lang von der Polizei eingekesselt.

Gegen die polizeiliche Maßnahme hatte ein betroffener Aktivist geklagt. Er scheiterte. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch und gab damit vorherigen Instanzen recht: Der Kessel im Juni 2013 in Frankfurt am Main war rechtens. Bei einem Verdacht auf Straftaten dürfe die Polizei auch eine größere Gruppe zur Identitätsfeststellung festhalten, heißt es in dem Beschluss.

Protest für die Versammlungsfreiheit

Für das Blockupy-Bündnis ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehbar. »Wir können diesen Beschluss nur als politisches Urteil verstehen«, sagt Bündnissprecherin Hannah Eberle gegenüber »nd«. Der Kessel sei nach der gerichtlichen Erlaubnis der Demonstration der letzte Versuch der Polizei gewesen, den Protest gegen die EZB-Erpressungen südeuropäischer Staaten vor Ort zu verhindern. »Nicht zufällig wurden wir kurz vor der EZB aufgehalten. Dass diese Protestverhinderung jetzt als rechtmäßig gilt, ist ein Skandal.«

Bei den Blockupy-Protesten 2013 hatten rund 2.000 Aktivisten die EZB im Frankfurter Bankenviertel blockiert. Die Großdemonstration am 1. Juni mit weit über 10.000 Teilnehmern sollte den Abschluss der Proteste darstellen. Zunächst wurde der Aufzug verboten, erst nach mehreren Instanzen erwirkte das linke Bündnis die Erlaubnis zur Demonstration. Die wurde dann nach nur wenigen Metern gestoppt, über 900 Demonstranten von der Polizei eingekesselt. Alle Aktivisten mussten sich einer Identitätsfeststellung unterziehen. Erst nach neun Stunden war der Kessel leer.

Stundenlang warteten die restlichen Demonstranten solidarisch auf die Festgehaltenen. Angestellte eines Theaters, das sich direkt neben dem Kessel befand, ließen aus dem Fenster Kisten mit Wasser für die Demonstranten hinab. Die als #FrankfurterKessel bekannt gewordene Maßnahme wurde zum Politikum. LINKE, Grüne, SPD- und FDP-Politiker aus Hessen stellten die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Frage. Auch FAZ und BILD bezeichneten das Vorgehen gegen die Demonstranten als »knallhart« und »unverhältnismäßig«. Bis zu 20.000 Menschen demonstrierten eine Woche später für die Versammlungsfreiheit.

Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie kann das Urteil nicht nachvollziehen. »Es ist erschreckend, dass das Verfassungsgericht ausschließlich die Polizeiberichterstattung zur Grundlage seines Urteils gemacht hat«, beschwert sich Elke Steven. »Es gab doch mehrere unabhängige Berichte, die der polizeilichen Darstellung der Ereignisse ausdrücklich widersprachen.«

Das Grundrechte-Komitee hatte 2013 von einem »verfassungsrechtlichen Skandal« gesprochen und einen detaillierten Bericht über den Kessel verfasst. Darin heißt es: »Erst nachdem Polizeieinheiten vorgestürmt und unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock mitten in die Demonstration eingedrungen waren, flogen zwei oder drei Farbbeutel. Ansonsten nahm dieser Block von ‘gewaltbereiten und vermummten Straftätern’ – wie die Polizei behauptete – die polizeiliche Provokation hin.« Mehrere Personen seien durch die polizeiliche Maßnahmen verletzt worden. »Diese Art Prävention, die den Verdacht zum Ausgangspunkt macht, öffnet der Willkür Tür und Tor«, hatte das Komitee geurteilt.

Lesen Sie dazu auch: »Mit Regenschirm im Kessel« und »Bunter, Schwarzer Block«. Erfahrungsberichte und Beobachtungen unserer Redakteure aus dem und über den Frankfurter Kessel.

Einkesselung Unschuldiger ist legal

In ihrer aktuellen Entscheidung verwiesen die Verfassungsrichter darauf, dass jeder das Recht habe, sich »friedlich und ohne Waffen zu versammeln«. Wenn von Versammlungsteilnehmern Straftaten begangen würden, dürfe der Staat dieses Grundrecht aber einschränken und Identitäten feststellen – auch von einer Gruppe von Teilnehmern.

»Nach fünf Jahren Blockupy sind wir solche Repressionen leider gewöhnt«, erklärt Hannah Eberle. Auch bei den ersten Blockupy-Protesten im Mai 2012 waren Demonstrationen verboten worden. Mehrere Hundert Bürger hatten sich auf dem Frankfurter Paulsplatz versammelt und das Grundgesetz in die Höhe gehalten, um gegen das Verbot zu protestieren. »Weder die Kessel, noch die Gerichtsurteile halten uns davon ab, uns zu versammeln und unseren Protest gegen neoliberale, unsoziale und spaltende Politik lautstark auf der Straße kundzutun«, so Eberle weiter. »Das gilt für Demonstrationen gegen die Troika, und das gilt ebenso für den Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli kommenden Jahres.«

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