LINKE und Grüne stoppen Asyl-Gesetz

Beide Parteien nutzten ihre Vetomacht im Bundesrat

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Für die Große Koalition wird es nach der Berlin-Wahl noch schwerer, umstrittene Gesetze durch den Bundesrat zu bekommen. Denn das neue rot-rot-grüne Bündnis in Berlin stärkt den sogenannten »neutralen Block« in der Länderkammer. Das zeigte sich am Freitag mit aller Deutlichkeit, als das neue Asylbewerberleistungsgesetz keine Mehrheit im Bundesrat fand und nun in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss muss. Der Gesetzentwurf der Großen Koalition sieht vor, die Sozialhilfe für alleinstehende Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, um zehn Prozent zu kürzen. Diese Einschränkungen sollen gleichermaßen in den ersten 15 Monaten gelten, in denen sie Leistungen unterhalb des Hartz-IV-Niveaus erhalten, wie für die Zeit danach. Zudem soll mit dem Gesetz ein steuerlicher Anreiz für die Aufnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten geschaffen werden.

LINKE und Grüne hatten die geplanten Kürzungen im Vorfeld heftig kritisiert. Beide Parteien ließen ihren Worten Taten folgen und nutzten am Freitag ihre Blockademacht, um das Gesetz vorerst zu stoppen. Das heißt: Landesregierungen mit ihrer Beteiligung stimmten der Vorlage nicht zu. Da die Länder im Bundesrat ihre Stimmen nicht splitten können und zu einer »einheitlichen Stimmabgabe« gezwungen sind, haben auch kleinere Koalitionspartner hier quasi Vetomacht. Das betrifft alle Landesregierungen, in denen SPD und CDU auf Koalitionspartner von den Grünen und LINKEN angewiesen sind. Schwarz-rote Regierungsbündnisse gibt es nur noch in vier Ländern, die über insgesamt 16 von 69 Stimmen verfügen. Zum Vergleich: Die Grünen beteiligen sich an 11 Regierungen, die 49 Stimmen einbringen. Die LINKE sitzt nun in drei Landesregierungen, die 12 Stimmen wert sind. Da es zwischen beiden Parteien auf Länderebene Überschneidungen gibt, könnten LINKE und Grüne zusammen insgesamt 53 Stimmen »neutralisieren«.

Am Freitag glückte die Operation. Bundesregierung und Bundestag müssen nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung mit den Ländern zu erzielen.

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