Bei eingetragener Lebenspartnerschaft eine Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung?

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg

  • Lesedauer: 2 Min.

Die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. September 2015 (Az. 11 W 1334/15).

Das Paar schloss 2011 eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Diese wurde im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen. Im Februar 2014 änderte eine Person ihre Geschlechtszugehörigkeit und ihren Vornamen. Im Januar 2015 schloss das Paar die Ehe.

Das Standesamt wollte wissen, ob das Lebenspartnerschaftsregister fortzuführen sei. Dies bejahte das zuständige Amtsgericht. Ein Ehepartner war der Meinung, dass die Lebenspartnerschaft aufgelöst werden müsse, um nicht zwei Familienstände parallel zu haben.

Dies sah das Oberlandesgericht ebenfalls so. Es gebe grundsätzlich eine Gesetzeslücke - der Gesetzgeber habe diesen Fall nicht gesetzlich geregelt. Zwar sehe das Lebenspartnerschaftsregister eine solche Partnerschaft nur unter gleichgeschlechtlichen Personen vor, jedoch sei eine Geschlechtsumwandlung und deren Eintragung möglich.

Menschen unterschiedlichen Geschlechts könnten aber auch die Ehe schließen. Die Partner hätten in diesem Fall zwei parallele Familienstände. Dies sei nicht hinnehmbar. Allerdings könne ihnen auch nicht zugemutet werden, die einem Scheidungsverfahren ähnliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu verfolgen.

Auch wenn der Gesetzgeber diese Lücke bisher nicht geschlossen habe, endet nach Auffassung des Gerichts die Lebenspartnerschaft automatisch mit der Eheschließung. Dies sei natürlich nur dann der Fall, wenn die Partner identisch seien. Ein Eheverbot hinsichtlich eines anderen Partners bestehe nach wie vor. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.