Schärferes Gesetz gegen Steuerbetrug
Strafen für Geschäfte mit Briefkastenfirmen
Berlin. Der Staat soll schärfer gegen Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen vorgehen können. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch ein Gesetzespaket, das strengere Meldepflichten für Steuerzahler und Banken sowie höhere Strafen vorsieht. Banken sollen für Steuerausfälle in Haftung genommen werden. Geplant sind erweiterte Auskunftspflichten und Befugnisse für den Fiskus. Auslöser waren die »Panama Papers« mit Enthüllungen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen. Bund und Länder hatten sich im Juni auf strengere Gesetze gegen sogenannte Offshore-Firmen in Steueroasen verständigt.
Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland teils den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Pflicht soll auf Briefkastenfirmen erweitert, ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verletzung soll das Bußgeld bis zu 25 000 Euro betragen. Eingeführt werden soll eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für Kunden vermitteln. Bei einem Verstoß sollen Institute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften.
Die Kontenabfrage, die im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch genutzt wird, wird ausgebaut. Das steuerliche Bankgeheimnis soll abgeschafft, der besondere Schutz von Bankkunden aufgehoben werden. Das habe aber nicht zugleich den »gläsernen Bürger« zur Folge, heißt es.
Erleichterte Auskunftsersuchen bei Banken sollen möglich sein. Der Fiskus könnte ohne Anfangsverdacht ermitteln. Um die Transparenz zu Offshore-Firmen zu erhöhen, soll es Sammelauskünfte geben für den Fall, dass ein Finanzamt Anhaltspunkte hat. Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll als »besonders schwere Steuerhinterziehung« eingestuft werden - strafrechtliche Ermittlungen wären zehn Jahre lang möglich. dpa/nd Kommentar Seite 4
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