Datenspeichern ohne Anlass illegal
Europäischer Gerichtshof: Bezug zu Straftaten muss vorhanden sein
Luxemburg. Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Eine gezielte Aufbewahrung von Daten könne hingegen zur Bekämpfung schwerer Straftaten gerechtfertigt sein.
Datenschützer sehen nun Änderungsbedarf auch in der Bundesrepublik. »Nun muss auch Deutschland reagieren und die erst im vergangenen Jahr verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ein für allemal auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen«, erklärte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. In Deutschland verpflichtet ein Gesetz Telekommunikationsanbieter, Telefon- und Internetdaten bis zu zehn Wochen aufzubewahren. dpa/nd Seite 8
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