Pflege bleibt Armutsrisiko
Zwei Gesetze sollen die Versorgung verbessern - bei ungelösten Personalproblemen
Im neuen Jahre ändert sich einiges in der Pflege: Aus den bisherigen Pflegestufen eins bis drei werden die Pflegegrade eins bis fünf. Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten nun auch Personen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. So soll insbesondere die Versorgung der mindestens 1,5 Millionen Demenzkranken in Deutschland verbessert werden. Unter dem Strich kommen mittelfristig eine halbe Million Menschen mehr in den Genuss von Leistungen aus der Pflegekasse.
Mit dem Ziel »ambulant vor stationär« erhalten niedrige Pflegegrade für die stationäre Pflege ab 2017 weniger Geld. Bereits vorhandene Pflegestufen werden automatisch auf die fünf neuen Grade umgestellt. Die Umstellungsbescheide sollten inzwischen alle Betroffenen erreicht haben. Neu ist auch, dass der Eigenanteil für Pflegebedürftige ab Pflegegrad zwei gleich sein wird. Zur Finanzierung der Maßnahmen aus dem »Pflegestärkungsgesetz II« steigt der Versicherungsbeitrag um 0,2 Prozent. Laut dem Spitzenverband der Krankenkassen ist ein weiterer Anstieg spätestens Anfang 2022 »sehr wahrscheinlich«, während die Bundesregierung dies frühestens 2023 für nötig hält.
Die nun fünf Pflegegrade suggerieren mehr Individualität. Wie das in der Praxis umsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Offiziell wird immer wieder hervorgehoben, dass niemand schlechter gestellt wird und bisher gezahlte Leistungen nicht abgesenkt werden können. Dennoch gab es in den letzten Wochen auch schon falsche Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt werden sollte. Ganz anders sieht es bei der Neubeantragung von Pflegegeld aus. Tendenziell werden für Neueinsteiger in das System mehr Ablehnungen und schlechtere Einstufungen erwartet.
Eigenanteile der Pflegebedürftigen bleiben, wenn diese erbracht werden können, ebenso die Zuzahlungspflicht für Angehörige, wenn diese nicht nachweislich ein zu geringes Einkommen dafür haben. Allerdings sehen offenbar viele Menschen das Pflegegeld als Aufstockung der Rente an und verzichten auf Heimunterbringung oder ambulante Pflege.
Die Verschiebung hin zur ambulanten und häuslichen Pflege ist politisch gewollt. Ob das immer zugunsten der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgeht, ist die große Frage, die in jeder Familie oder Partnerschaft beantwortet werden muss. Die Konstellation, dass der oder die Pflegebedürftige partout keine Hilfe von außen will, der Gesündere genervt bis völlig überfordert ist, tritt ebenfalls häufig auf. In der Konsequenz führt das zu Erschöpfung, Erkrankung - und weiteren Pflegefällen. Die hier möglichen und erneut in geringem Maße erweiterten Hilfen werden das Problem nicht lösen.
Pflegeeinrichtungen drängten noch auf eine Höherstufung im alten Jahr - nun bekommen sie für ihre Patienten erst im neuen Jahr mehr Geld. Nach Angaben der Heimbetreiber sinkt aber ihre Kalkulationssicherheit - bei der AWO regional zum Beispiel auf ein halbes Jahr, danach werden Umsatzverluste von vier bis fünf Prozent erwartet. Auf dieser Basis scheint jede Stärkung des überlasteten Personals unmöglich. Wie das vorhandene System die ab Januar zusätzlich möglichen Leistungen bereitstellen will, ist bei schon jetzt tausenden offenen Stellen allein für examinierte Altenpfleger unklar. Allein in den stationären Einrichtungen fehlen 30 000 Pflegekräfte. Vertreter der Opposition im Bundestag kritisierten bei Verabschiedung der Reform, dass zentrale Probleme ungelöst blieben. Kosten und Zuzahlungen seien nach wie vor zu hoch, Pflege bleibe ein Armutsrisiko, so Sabine Zimmermann (LINKE).
Weniger im öffentlichen Fokus, aber ebenfalls seit dem Jahreswechsel gültig ist das »Pflegestärkungsgesetz III«, das strengere Kontrollen der Pflegedienste vorsieht, auch ausgelöst durch Berichte über massenhaften Abrechnungsbetrug vor allem russischer Pflegedienste. Erweitert werden sollen Befugnisse der Kranken- und Pflegekassen bei der Qualitäts- und Abrechnungsprüfung. Dies gilt auch für Leistungen der häuslichen Krankenpflege etwa nach Klinikaufenthalten, für welche die Krankenkassen aufkommen. Für die Deutsche Stiftung Patientenschutz sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausreichend und »sehr halbherzig«.
Verbessert werden soll die Pflegeberatung vor Ort durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten der Kommunen. Im Rahmen eines Modellprojektes sollen bundesweit allerdings nur 60 dieser Beratungsstellen zusätzlich eingerichtet werden. Bisher bietet nur ein Teil der vorhandenen Pflegestützpunkte eine wirklich niedrigschwellige Unterstützung.
Mehr Infos: Bürgertelefon zur Pflege (Bundesgesundheitsministerium): (030) 340 60 66 02 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: www.pflegebegutachtung.de
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