Wie Spenden von der Steuer absetzen?

Steuertipp

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: 3 Min.

5,5 Milliarden Euro spendeten die Deutschen im Jahr 2015 an gemeinnützige Organisationen. Der Fiskus fördert dieses Engagement, denn die Spenden kann man von der Steuer absetzen. Für einige Anlässe gibt es sogar eine zusätzliche Förderung.

Die Finanzbehörden haben jetzt beschlossen, die zusätzlichen Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe um zwei Jahre zu verlängern. Das gilt mit einigen Einschränkungen sogar für Sachspenden oder für ehrenamtliches Engagement.

Welche Erleichterungen gibt es, wenn man Spenden von der Steuer absetzen möchte?

Aktuell haben die Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die zusätzlichen Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe bis einschließlich 2018 zu verlängern.

Das Bundesfinanzministerium erklärte dazu: »Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten mit ihrem freiwilligen Engagement den vielen nach Deutschland geflüchteten Menschen ein Ankommen und Zurechtfinden in der neuen Umgebung erleichtert. Dieses Engagement möchte das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder stärken.«

Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit man Spenden von der Steuer absetzen kann?

Spenden müssen für die »Förderung steuerbegünstigter Zwecke« eingesetzt werden. Das regelt das Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu zählen zum Beispiel Spenden für Hilfsorganisationen, Bildungseinrichtungen, aber auch für Parteien, den Sportverein, den Verein für Denkmalpflege oder auch für Wikipedia.

Nicht jeder eingetragene Verein kann Spenden entgegennehmen. Die Details regelt im Wesentlichen die Abgabenordnung (AO), und zwar die Paragrafen 52 (Gemeinnützige Zwecke) und 54 (Kirchliche Zwecke) sowie der § 10b EStG.

Eine Spende muss belegt werden: Bis 200 Euro reicht normalerweise ein Kontoauszug aus. Geht der Spendenbetrag darüber hinaus, sollte man eine Spendenquittung von dem Empfänger verlangen.

Es gibt eine Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Spenden: Sie liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Aber: Wer mehr spendet, kann den »Spendenvortrag« in Anspruch nehmen und im folgenden Jahr den Rest der Spendensumme absetzen.

Nicht nur Geldspenden: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Aufwandsspenden, Sachspenden oder auch die Arbeitsleistung geltend gemacht werden. Zum Beispiel: Fahrten mit dem Pkw für den Verein oder das Honorar für einen Vortrag, auf das der Redner verzichtete, können als Spende von der Steuer abgesetzt werden. Als Beleg für das Finanzamt wird die Bestätigung des Vereins benötigt.

Wer kann auch die zusätzlichen Steuererleichterungen in Anspruch nehmen?

Hat die Finanzbehörde wie aktuell bei der Flüchtlingshilfe, der Unwetterkatastrophe in Deutschland oder der Erdbebenkatastrophe in Ecuador Steuererleichterungen beschlossen, dann ist es deutlich einfacher, Spenden steuerlich geltend zu machen.

Vereinfachter Spendennachweis: Der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking reichen aus, gleich wie hoch die Spende ausgefallen ist.

Spendensammeln vereinfacht: Vereine und Organisationen, die in diesen Zusammenhängen gar nicht berechtigt wären, Spenden zu sammeln, dürfen ausnahmsweise trotzdem aktiv werden. Das betrifft zum Beispiel Sport- oder Kleingartenvereine.

Arbeitslohnspende: In diesem Zusammenhang kann man auch einen Teil seines Lohnes spenden. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Dieser zeichnet die Spende im Lohnkonto gesondert aus, dabei wird diese gleich steuerfrei gestellt. Das heißt auch, dass diese Lohnspende nicht noch einmal in die Steuererklärung eingetragen werden kann.

Aber: Die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bleibt bestehen (20 Prozent der gesamten Einkünfte des Jahres).

Wer im größeren Umfang spenden möchte oder Unterhaltszahlungen an einen Flüchtling übernehmen möchte, der sollte in jedem Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Der Autor ist Leiter der Beratungsstelle Berlin der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. mit Sitz in Gladbeck.

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