»Sklavenarbeit« in Katar: Gericht lehnt Klage ab
Zürich. Der Fußball-Weltverband FIFA muss sich in Zürich zunächst nicht wegen der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen der WM-Stadien in Katar verantworten. Eine Klage dreier Gewerkschaftsverbände sei »aus formellen Gründen« unzulässig, so das Handelsgericht des Kantons Zürich. Das Gericht sei ausschließlich für »geschäftliche Tätigkeiten« zuständig. Das Gericht beschäftigte sich inhaltlich nicht mit der Frage, ob Arbeiter aus Bangladesch in Katar »Sklavenarbeit« verrichten müssten. dpa/nd
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