Fast so etwas wie eine Entschuldigung für Tim H.
Hendrik Lasch zur sächsischen Justiz im Fall des Berliner Antifaschisten
Wird, was lange währt, auch in Sachsen doch noch gut? Die Justiz im Freistaat, die nach den Antinaziprotesten vom Februar 2011 mit viel Schaum vorm Mund gegen Nazigegner ermittelte, scheint nach fast sechs Jahren doch noch die Kurve gekriegt zu haben. Der Berliner Antifaschist Tim H., der trotz unbescholtenen Vorlebens im Februar 2013 zu 22 Monaten Gefängnis verknackt und später immerhin noch zu über 4000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, darf als freier Mann nach Hause gehen. Auch die hohen Verfahrenskosten muss nicht der Familienvater tragen, sondern die Staatskasse. Zum Schluss gab es vom Richter fast so etwas wie eine Entschuldigung.
Dennoch herrscht jetzt nicht Friede, Freude, Eierkuchen. Der Staatsanwalt sieht in H. immer noch den Rädelsführer und unterließ die Beantragung einer Haftstrafe nur wegen der Verfahrensdauer. So kann nur plädieren, wer die Verhandlung verschlafen hat - oder aber politisch Missliebige wider alle Beweise aus Prinzip zur Rechenschaft ziehen will. Bei solchen Anklägern ist nicht sicher, dass aller guten - oder schlechten - Dinge auch in Sachsen »nur« drei sind. Revision ist möglich. Ob die Behörde wenigstens die Einsicht oder Größe besitzt, darauf zu verzichten, muss sich noch zeigen.
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