BGH bestätigt Strafe für Reker-Attentäter
Karlsruhe. Der rechtsradikale Attentäter, der die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, muss endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 45-jährigen Mannes zu 14 Jahren Haft, wie am Montag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Frank S. hatte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 1. Juli 2016 angefochten. (Az. 3 StR 454/16) Er hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin, ein Jagdmesser in den Hals gerammt. Der Attentäter verletzte außerdem vier andere Menschen, die dabeistanden. Das OLG hatte ihn wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. dpa/nd
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