Niedriglöhner hinterm Steuer

Mancher Busfahrer bekommt weniger als vier Euro Stundenlohn

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit seiner jüngsten RTL-Reportage »Billigtrend Fernbusse - Wo Sicherheit auf der Strecke bleibt« hat das Team um den Kölner Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff eine neue Debatte über Arbeitsbedingungen und Zustände rund um private Verkehrsunternehmen ausgelöst. Und die Anfang dieser Woche ausgestrahlte Sendung dürfte auch manchen Fahrgast der mit Kampfpreisen um Marktanteile kämpfenden Busunternehmen nachdenklich machen.

Der in Frankfurt am Main angesiedelte gewerkschaftsnahe Verein Mobifair sieht sich in seinem Argwohn bestätigt, dass die oftmals extrem niedrigen Fernbus-Fahrpreise nur auf dem Rücken miserabler Löhne und Arbeitsbedingungen der Fahrer möglich sind, die vielfach über Subunternehmen angeheuert werden. Mobifair hat sich den »Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern vor unseriösem, sittenwidrigem und kriminellem Verhalten« im Verkehrsbereich auf die Fahnen geschrieben und prangert Verstöße an.

In einer Erklärung zur Lage vieler Fernbusfahrer spricht der Verein von unzureichenden Fahrplänen, die notwendige Vor- und Nacharbeitszeiten der Fahrer nicht berücksichtigten. Es entstehe »ein Zeitdruck, der nicht selten die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten aushebelt«. Viele Fahrer hätten weite Anfahrtszeiten, die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet würden. Mit solchen »Grauzonen« sparten sich die Firmen auch Kosten für notwendige Übernachtungen oder einen zweiten Fahrer.

Aus Gesprächen mit Busfahrern nach der RTL-Sendung zieht Mobifair den Schluss, dass beim Einsatz personengebundener Fahrerkarten, mit denen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwacht werden soll, oftmals geschummelt werde. »Sie sprachen von ›Ersatzkarten‹ oder wie man vom Unternehmen aufgefordert wird, zu bestimmten Zeiten die Fahrerkarte herauszunehmen oder auf ›out› zu stellen«, so Mobifair.

Der Verein forderte das Unternehmen FlixBus als Marktführer auf, die Auftragsvergabe an solche Partner- oder Subunternehmen zu beenden, die gegen Arbeitsschutzbestimmungen und Sozialstandards verstießen. FlixBus hat mittlerweile einen Marktanteil von 80 Prozent. Dringend notwendig seien einheitliche Mindesteinkommen und ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Fahrer gleiche Arbeitsbedingungen regelt. Hierzu müssten sich die Busfahrer gemeinsam wehren und gewerkschaftlich organisieren, so der Appell. »Der Gesetzgeber wird dieses Thema wegen der Tarifautonomie nicht lösen«, erklärt Mobifair.

FlixBus beteuert, mit klaren Lenk- und Ruhepausen sei sichergestellt, »dass Dein Busfahrer jederzeit konzentriert am Steuer sitzt«. Einige Subunternehmen haben die Kooperation mit Flixbus beendet, weil sie nach eigenen Angaben bei den angebotenen Preisen draufzahlten.

In das Visier von Wallraffs Rechercheteam ist auch der für Kommunen und Behörden tätige Mainzer Schüler- und Behindertenfahrdienst Köster & Hub geraten. Die Firma beschäftigt nach eigenen Angaben »Mitarbeiter meist reiferen Alters«. Laut Wallraff bedeutet dies bei näherer Betrachtung, dass sich hier vor allem Senioren mit miserabel entlohnten Jobs ihre Altersrente aufbessern. So saß er undercover als Beifahrer neben einem »Hermann«, der für die Mainzer Firma als Minijobber im Odenwald Kinder zu einer Förderschule chauffiert. Der rüstige Senior bekommt laut Wallraff die Anfahrt nicht bezahlt. Seine Arbeitszeit beginne erst mit dem Einstieg des ersten Kindes. Für 30 Wochenstunden beziehe »Hermann« 450 Euro im Monat und somit weniger als vier Euro pro Stunde. Aufgaben wie Betanken oder Reinigung erledige er in der Freizeit, so der Fahrer.

Auftraggeber von Köster & Hub ist seit 2009 der hessische Landkreis Bergstraße. Man habe schon vor einiger Zeit Hinweise auf technische Mängel an den Fahrzeugen erhalten und Buskontrollen durchgeführt, so Landrat Christian Engelhardt auf nd-Anfrage. Die Kreisspitze lege Wert auf »ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen« und »angemessene Bezahlung«. Aufgrund der RTL-Berichterstattung werde der Kreis an die für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zuständigen Zollbehörden herantreten. »Bei nachweislichen Verstößen besteht die Möglichkeit, Unternehmen von der Vergabe weiterer Aufträge auszuschließen«, so der Landrat.

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