Attentäter Amri war seit 2015 im Visier
Chronologie wirft Fragen auf
Berlin. Ein Bericht des Bundesinnen- und Justizministeriums legt grobe Fehler bei den Behörden im Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri nahe. Dem Papier zufolge, mit dem sich am Montag das Parlamentsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) beschäftigte, war Amri seit Ende 2015 nahezu wöchentlich Thema bei deutschen Behörden. Aus der Chronologie geht hervor, dass eine Vertrauensperson am 19. November 2015 erstmals von Anschlagsplänen eines noch nicht näher identifizierten »Anis« berichtet hatte. Dies sei im Rahmen eines vom Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen geführten Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft bekannt geworden. Bereits am 25. November 2015 berichtete Anis den Angaben zufolge der Vertrauensperson, er könne »problemlos eine Kalaschnikow in Napoli« besorgen. Am 11. Januar 2016 konnten die Behörden »Anis« dann per Abgleich mit Fotos aus Italien »mit einiger Sicherheit« einer Person mit dem Namen Anis Amri zuordnen - in Deutschland war Amri zu dem Zeitpunkt nur unter Aliasnamen bekannt.
Aus dem Bericht des Innenministeriums geht auch hervor, dass Amri spätestens seit Ende Februar 2016 wusste, dass sich die Sicherheitsbehörden für ihn interessierten. Ab April wurde Amri dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Berlin überwacht. Diese Observierung scheint jedoch lückenhaft gewesen zu sein. Laut dem Bericht des Innenministeriums beobachteten die Fahnder den Tunesier nur »anlassbezogen«.
Mitte Juni teilte das Landeskriminalamt in einer Lagebesprechung im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) mit, es könne die »Operativmaßnahmen im bisherigen Umfang nicht gewährleisten«. Am 21. September wurde die Überwachung eingestellt. »Hinweise auf eine Planung von religiös motivierten Gewalttaten« hätten sich »im Verlauf der Maßnahmen« nicht erhärtet. »Es entstand der Eindruck eines jungen Mannes, der unstet, sprunghaft und nur wenig gefestigt erscheint«, hieß es im Ministeriumsbericht.
Ein marokkanischer Geheimdienst hatte im Herbst 2016 mehrfach vor Amri gewarnt. Zur letzten aufgeführten Befassung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum der Bundesbehörden mit Amri am 2. November 2016 hielt das Protokoll dennoch fest: »Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar.«
Das Grünen-Mitglied im PKGr, Christian Ströbele, sagte vor der Sondersitzung des Kontrollgremiums, rund sieben Wochen vor dem Anschlag seien Passdaten Amris aus Tunesien übermittelt worden. Da stelle sich etwa die Frage, warum anschließend nicht unmittelbar das Abschiebungsverfahren eingeleitet worden sei. Zu klären sei nach Ansicht von Ströbele auch, ob Amri möglicherweise mit Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Ihm sei ein halbes Dutzend schwere Straftaten vorgeworfen worden, dennoch seien Verfahren gegen Amri - etwa wegen Sozialbetrugs - alle eingestellt worden. »Wer hat daran gedreht?«, fragte Ströbele.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte indes, dass der Tunesier kein V-Mann der Sicherheitsbehörden des Bundes gewesen sei und niemals als solcher angeworben werden sollte. Auch das Düsseldorfer Innenministerium teilte mit, dass Amri kein V-Mann des Landeverfassungsschutzes war.
Am Mittwoch will sich auch der Innenausschuss des Bundestages mit dem Fall Amri befassen. Am Nachmittag ist der Attentäter dann Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum. Agenturen/nd
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