Sächsische Fehlerketten im Fall al-Bakr
Untersuchungsbericht offenbart Mängel bei Polizei und Justiz
Als der mutmaßliche Terrorist Dschaber al-Bakr am 7. Oktober 2016 ein Haus in der Straße Usti nad Labem 97 in Chemnitz verließ, in dem er untergetaucht war und Sprengstoff für einen Anschlag lagerte, wurde er von einer Beamtin eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) sicher erkannt. Die Information kam aber nicht bei dem Kommando an, das den Mann festnehmen sollte. So konnte der potenzielle Attentäter entkommen, obwohl ein Warnschuss abgegeben wurde. Erst drei Tage später wurde er in Leipzig dank der Mithilfe syrischer Migranten festgenommen.
Der Informationsverlust zwischen den Spezialeinheiten ist Teil einer »Fehlerkette« in Sachsens Polizei, die eine unabhängige Untersuchungskommission bei der Aufarbeitung des Falls al-Bakr feststellte. Sie war eingesetzt worden, nachdem dessen gescheiterte Festnahme und sein späterer Suizid in einer Leipziger Justizvollzugsanstalt (JVA) bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Teilweise war gar von einem »Staatsversagen« die Rede. Diesen Begriff lehnt Herbert Landau, der Chef der vierköpfigen Kommission und Ex-Verfassungsrichter, zwar ab: Er sei »unverantwortlich«, sagte er nach Übergabe des 184-seitigen Abschlussberichtes an Sachsens Staatsregierung. Landau ist sich sicher, dass die Pannen »in jedem anderen Bundesland auch hätten passieren können«.
Ein Kardinalfehler war es nach Ansicht der Kommission ohnehin, dass man den Fall an Behörden eines Bundeslandes delegiert habe. Das Gremium schätzt ein, dass der Generalbundesanwalt die Angelegenheit spätestens in der Nacht zum 7. Oktober »hätte übernehmen müssen«, nachdem das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern den Verdächtigen identifiziert und die Gefahr eines schwerwiegenden Anschlags festgestellt hatte. Das Bundeskriminalamt hätte die Festnahme zudem »federführend« an sich ziehen sollen, sagte Landau. Er räumt ein, dass man dort einen Ermessensspielraum ausgeschöpft habe. In derlei Situationen müsse aber »beherzter und offensiver« agiert werden.
Gleichwohl stellt das Gremium auch der sächsischen Polizei und Justiz kein gutes Zeugnis aus. Es habe »eine Fülle von Fehlentscheidungen« gegeben. Ein »Grundfehler« sei eine falsche Beurteilung der Lage durch die Polizei gewesen. Man ging davon aus, dass es sich lediglich um eine Festnahme handle - eine »grobe Fehleinschätzung« mit »weit reichenden Folgen« für den Einsatz, sagte Jürgen Jacobs, Ex-Polizeiinspekteur in Brandenburg. Weil das Landeskriminalamt den Fall übernahm, gab es nur eine kleine Führungsgruppe statt eines durchgehend funktionsfähigen Führungsstabs.
Auch in der Justiz sind Fehler passiert - allerdings nicht bei der grundlegenden Einschätzung, den arretierten al-Bakr als nicht suizidgefährdet einzustufen. Diese Beurteilung einer Psychologin sei »sehr nachvollziehbar«, heißt es in dem Bericht. Allerdings sei die weitere Betreuung des Mannes »unzureichend« gewesen. So erfuhren die Beschäftigten der JVA Leipzig beispielsweise erst von ihrer Aufgabe, den Terrorverdächtigen unterzubringen, als die Autos mit dem Mann bereits auf dem Hof standen. Bemängelt wird zudem das Fehlen von Dolmetschern. Sprachliche und interkulturelle Inkompetenz seien »ganz wesentliche Ursachen, dass die Dinge im Vollzug schief gelaufen sind«, sagte Landau. Er verwies auf Erfahrungen mit per Video zugeschalteten Übersetzern in Österreich.
Die Kommission äußert zahlreiche Empfehlungen. So müsse das Personal im Vollzug verstärkt werden, nicht zuletzt mit Beschäftigten, die selbst Migrationshintergrund haben. Das Gremium spricht sich aber nicht dafür aus, Terrorverdächtige bundesweit oder länderübergreifend in wenigen Haftanstalten zu konzentrieren. In Frankreich, sagte Landau, trage ein solches Konzept maßgeblich zu weiterer Radikalisierung bei.
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