Benzin statt Diesel getankt
Automieter muss zahlen
So urteilte das Amtsgerichts München am 10. Juni 2016 (Az. 113 C 27219/14).
Im verhandelten Fall hatte eine Frau zuerst ein Fahrzeug mit Benzinmotor gemietet, das später vom Autovermieter gegen ein Dieselfahrzeug ausgetauscht wurde. Diesen Wagen betankte sie mit Benzin anstelle von Diesel und fuhr mit dem Dieselfahrzeug weiter, bis der Wagen wegen des falschen Kraftstoffs liegen blieb. Die Reparaturkosten betrugen 1080 Euro, für die der Autovermieter Schadenersatz von der Frau forderte.
Sie weigerte sich zu zahlen und behauptete, der Vermieter hätte sie beim Austausch der Autos auf den anderen Kraftstoff hinweisen müssen. Man habe ihr ein »vergleichbares Fahrzeug« versprochen.
Laut Gericht muss die Frau den Schaden ersetzen. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Kunden über den richtigen Kraftstoff zu informieren. Wer ein Auto miete, müsse sich über den richtigen Kraftstoff informieren. Zudem stand auf dem Tankdeckel gut lesbar »Diesel«. OnlineUrteile.de
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