Gutachten: Auch geänderte Pkw-Maut europarechtswidrig

Abgabe würde »eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit« bedeuten

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Berlin. Die Pkw-Maut verstößt laut einem Bundestags-Gutachten gegen EU-Recht - trotz der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Brüssel vereinbarten Änderungen. Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen. Die gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination »eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit« zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke.

Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch »nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen«, heißt es in der Analyse. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur sowie »BR Recherche« und »Spiegel Online« vor.

LINKEN-Chef Bernd Riexinger witzelte auf Twitter: »#PKWMaut bleibt rechtswidrig. Wollen #Seehofer und #Dobrindt sie weiter, dann bitte nur auf Spielstraße in der #CSU Zentrale.«

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. Dobrindt weist rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell zurück und stützt sich dafür inzwischen auch auf die Position der EU-Kommission. dpa/nd

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