Geliefert
Kim Dotcom könnte an die USA ausgeliefert werden
Es wird eng für Kim Schmitz alias Kim Dotcom. Das oberste Gericht Neuseelands, wo der deutsche Internetunternehmer seit vielen Jahren lebt, entschied am Montag, dass Kim in die USA ausgeliefert werden darf. Damit bestätigte Richter Murray Gilbert die Entscheidung einer unteren Instanz, die einer Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter zugestimmt hatte. Die Verteidiger der vier Angeklagten kündigten bereits an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen.
Sollten die Anwälte damit scheitern, dann droht dem gebürtigen Kieler eine 20-jährige Haftstrafe in den Vereinigten Staaten. Die US-Behörden werfen Schmitz Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Nach neuseeländischem Recht dürfte Schmitz zwar nicht wegen Verletzung des Copyrights ausgeliefert werden, wohl aber wegen Betruges. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den Behörden vor, im Namen der Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug zu führen. Konkret geht es um die von ihm im Jahr 2005 gegründete Onlineplattform »Megaupload«, auf der Dateien, vor allem Musik und Filme, kostenlos hoch- und heruntergeladen werden konnten. Dem US-Justizministerium zufolge soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 165 Millionen Euro gemacht haben, der Schaden soll sich insgesamt auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen.
Kim Schmitz, der seine schillernde Karriere in den 90ern als Hacker begann und damals mit gefälschten Kredit- und Telefonkarten operierte, hat sich mächtige Gegner gemacht. Seit 2012 versuchen die USA, auch auf Druck Hollywoods, seiner habhaft zu werden. Der für seinen protzigen Lebensstil bekannte Schmitz inszeniert sich dabei als Opfer politischer Verfolgung und verweist darauf, dass er mit »Megaupload« zwar eine Plattform bereitgestellt habe, für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich sei. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter gab er sich am Montag zuversichtlich: »Dont’t worry, be happy! Ich werde nicht ausgeliefert!«
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