Auch der Chefarzt in Spanien wird bezahlt
Krankenhaus-Zusatzpolice
Das geht aus den Vertragsbedingungen dieser Policen hervor. Für den Fall, dass man im Auslandsurlaub in die Klinik muss, hat man damit auch Anspruch auf Chefarztbehandlung und auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Urlauber sollten das Versicherungskärtchen vor der Abreise einstecken. Wenn man im Fall der Fälle die Karte bei der Einweisung in die Klink vorlegt, werden die Kosten in der Regel direkt zwischen ausländischem Krankenhaus und deutschem Versicherer abgerechnet.
Wer ohne Police gereist ist, hat trotzdem die gleichen Rechte. Nur muss man dann die Rechnung über die Zusatzleistungen zunächst selbst bezahlen. Zu Hause bekommt man das Geld gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.
Die allgemeinen Klinikkosten - also ohne Chefarzt und Extrazimmer - begleicht nicht die Krankenhaus-Zusatzpolice, sondern die private Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie überweist den Rechnungsbetrag in der Regel direkt an die Einrichtung. Wenn das nicht möglich ist, gilt das eingangs Beschriebene: Der Patient zahlt aus eigener Tasche und bekommt nach seiner Rückkehr das Geld zurück.
Wer als Kassenpatient zwar die Krankenhaus-Zusatzpolice besitzt, es jedoch versäumt hat, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, muss zuzahlen. Er bekommt zwar die Extraleistungen von der Privatversicherung komplett finanziert, die allgemeinen Krankenhauskosten aber nur teilweise.
Denn die gesetzlichen Kassen dürfen nur so viel zahlen, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Zuschläge für sogenannte Auslandsbehandlungen, wie sie etwa in der Schweiz üblich sind, hat man aus der eigenen Tasche zu berappen.
Außerhalb der EU und jenen Ländern, mit denen Deutschland keine Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt man ohne Auslandsreise-Police in der Regel alles selbst.
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