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Abhörprotokolle nicht Teil des Ballstädt-Prozesses

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt. Abhörprotokolle des Verfassungsschutzes sollen im Prozess um den mutmaßlich rechtsextremen Überfall 2014 auf eine Kirmesfeier im thüringischen Ballstädt keine Rolle spielen. Ungeachtet des monatelangen Ringens darum sollen die Unterlagen nach dem Willen der zuständigen Strafkammer nicht als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Was in den Protokollen dargelegt sei, habe sich im Zuge des Prozesses ohnehin schon erwiesen, erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Erfurt. Zuvor hatte die Verteidigung der Verwendung der Protokolle widersprochen. Vertreter der Nebenkläger reagierten mit scharfer Kritik auf die Äußerungen des Vorsitzenden. Angeklagt sind 14 Männer und eine Frau, die der rechtsextremen Szene zuzurechnen sind. Bei dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft sind mehrere Menschen verletzt worden, einige von ihnen schwer. Der Prozess läuft seit Dezember 2015. dpa/nd

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