Reisepass fälschungssicherer

Was sich ab 1. März für Verbraucher ändert

  • Lesedauer: 3 Min.

Die neuen Reisepässe sind etwas kleiner

Ab 1. März werden an Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit veränderte Reisepässe ausgegeben. Das neue Dokument soll fälschungssicherer sein. Dafür sorgen neue zusätzliche Sicherheitsmerkmale sowie eine etwas kleinere und flexiblere Passdecke. Die Seite, auf der die Daten und das Foto sind, ist nun aus Plastik. Bislang war es laminiertes Papier. Zudem erscheinen unter Schwarzlicht auf den Seiten Grafiken, auf der Mittelseite etwa das Brandenburger Tor in Rot und Gelb. Aus dem Sicherheitskonzept des Personalausweises übernommen wurde die Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Dieser ist mit der Dokumentennummer sowie dem Namen des Passinhabers beschriftet.

Wie bisher sind auf einem Chip die wichtigsten Daten sowie zwei biometrische Merkmale erfasst: Gesicht und Fingerabdruck. Streng genommen sind es sogar drei, da normalerweise Abdrücke beider Zeigefinger eingescannt werden. Bei Kindern wird bis zum 12. Geburtstag normalerweise kein Chip in den Reisepass eingesetzt.

Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Wer ab März einen neuen Reisepass beantragt, erhält die neue Version. Die ist allerdings für Ältere teurer. Die Standardversion mit 32 Seiten kostet nun 60 Euro statt wie bisher 59 Euro. Wer noch nicht 24 Jahre alt ist, zahlt allerdings weiterhin 37,50 Euro. Menschen, die viel reisen, können wie bisher für einen Aufpreis einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Laut Innenministerium können Deutsche in mehr als 170 Staaten ohne Visum einreisen. Ausnahmen sind etwa China und Russland. Visa für diese beiden Länder müssen vorab beantragt werden.

Sicherungsgrenze für Bausparguthaben sinkt

Der Bundesgerichtshof hat Bausparkassen »grünes Licht« für die massenhafte Kündigung gut verzinster Bausparverträge gegeben, die mindestens seit zehn Jahren zuteilungsreif sind. Entsprechende Kündigungsschreiben dürften zeitnah verschickt werden. Ab 1. März werden sich mehrere Anbieter aber noch von einer weiteren Altlast befreien: Ab dann sind Einlagen von vielen Bausparkunden nur noch bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gesichert. Die zehn im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) vertretenen privaten Bausparkassen lösen den BESF zum 28. Februar auf.

Schwarzes Kennzeichen für Kleinkrafträder

Ab 1. März benötigen alle Mofas, Mopeds und Motorroller wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Auch Quads, manche E-Fahrräder, motorisierte Krankenfahrstühle und Mini-Cars mit nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum fallen unter diese Regelung. Gültig ist fortan das Versicherungskennzeichen mit schwarzer Schrift. Die bisherigen grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit den alten Schildern weiterfährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Das neue Kennzeichen bekommt man bei der jeweiligen Versicherung.

Hecke schneiden verboten

Auch für Hobbygärtner ändert sich ab 1. März Folgendes: Wer seine Hecke stark stutzen oder einen größeren Strauch entfernen will, hätte das bis spätestens 28. Februar erledigen müssen. Radikale Rodungsarbeiten dürfen dem Tierschutz zuliebe in der Zeit von 1. März bis 30. September nicht vorgenommen werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Erlaubt sind hingegen sogenannte Form- und Pflegeschnitte im Garten.

Rauchverbot im Wald

Im Interesse des Naturschutzes herrscht ab 1. März in allen Wäldern Deutschlands Rauchverbot. Grund ist die - je nach Wetterlage - hohe Waldbrandgefahr. Im und am Wald dürfen dann abseits von speziell dafür vorgesehenen Plätzen auch keine Lager- oder Grillfeuer entfacht werden. Um Waldbrände zu vermeiden, dürfen auch keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge der Landwirte auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können. Diese Vorschriften gelten nach Angaben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bis zum 31. Oktober. nd

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