Spionagepuppe zerstören - Geld zurückfordern
Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Bundesnetzagentur hat die Puppe »My friend Cayla« mit Mikrofon und Antenne als »versteckte, sendefähige Anlage« eingestuft, die in Deutschland verboten ist. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg können Puppenbesitzer nun »Cayla« innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist reklamieren.
»Cayla kann nicht mehr zu ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch genutzt werden, da sie jetzt verboten ist. Das begründet unserer Ansicht nach einen Mangel, so dass Besitzer der Spionagepuppe beim Händler reklamieren können«, so Rechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Käufer verbotener Spionagegeräte sollen laut der Bundesnetzagentur »keinesfalls [..] aber die Gegenstände an ihren Verkäufer zurücksenden, vielmehr sollten sie diese selbst vernichten.« Dafür können sie die Puppe zu einer Abfallwirtschaftsstation bringen und sich die Entsorgung mit einem Vernichtungsnachweis bestätigen lassen.
»Wir gehen davon aus, dass unter diesen Voraussetzungen der Kaufbeleg und der Vernichtungsnachweis ausreichen, um seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen«, so Fischer-Volk. »Je nachdem, wie lange man die Puppe schon besitzt, erhält man dann den Kaufpreis zurück, eventuell abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung.«
Die Bundesnetzagentur hat inzwischen das interaktive Spielzeug, das aus dem Kinderzimmer heimlich Ton- und Bildaufnahmen senden kann, aus dem Verkehr gezogen. Die Puppe »Cayla« sei in Deutschland verboten worden, teilte die Bonner Behörde mit.
»Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen«, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Die Bundesnetzagentur kündigte zudem an, künftig »noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand zu stellen« und notfalls dagegen vorzugehen. Die Behörde informiere zwar über die Gefahren, hole aber bei den Händlern keine Informationen darüber ein, wer entsprechendes Spielzeug gekauft habe. VZB/AFP/nd
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