Transparenz und Kostensenkung
EU will Erleichterungen bei Finanzdienstleistungen
Brüssel. Die EU-Kommission will Banken verpflichten, die Gebühren für grenzüberschreitende Überweisungen in Nicht-Euro-Länder zu senken. Für Verbraucher ungünstige »Gebührenpraktiken« sollen abgeschafft werden, heißt es in einem »Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für Verbraucher«, den die EU-Kommission am Donnerstag vorstellte. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, die Verbrauchern die Nutzung von Finanzdienstleistungen in der EU erleichtern sollen.
Teils würden bei Auslandsüberweisungen hohe Gebühren fällig, heißt es. Banken in Rumänien und Bulgarien - beide Länder gehören nicht der Währungsgemeinschaft an - könnten demnach zwischen 15 und 30 Euro Gebühren für eine grenzüberschreitende Überweisung im Wert von 100 Euro erheben. Diese Kosten müssten sinken. Die Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind gedeckelt: Sie dürfen nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen.
Der Aktionsplan sieht zudem vor, die Wechselgebühren etwa von Onlineshops oder Hotels transparenter zu machen. Die fallen demnach oft höher aus als bei einer Abhebung in der Fremdwährung mit der Bankkarte. Echten Wettbewerb gebe es nicht, da Verbrauchern Informationen fehlten.
Die Kommission will zudem EU-einheitliche Standards für die Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Privatkrediten setzen. Darüber hinaus soll der Austausch von Daten zwischen Kreditregistern erleichtert werden. Bis 2019 soll eine Leitlinie folgen.
Auch bei Versicherungen sind Änderungen vorgesehen. Schadensfreiheit beim Autofahren ist bei der Höhe der Versicherungssumme maßgeblich. Wenn Verbraucher den Anbieter wechseln, spiegelt sich diese aber oft nicht in der Höhe der Prämie wieder. Die Kommission will prüfen, ob Schadensfreiheitsrabatte EU-weit geltend gemacht werden können.
Änderungen soll es zudem bei der Autovermietung geben. Im Januar hatte die Kommission bereits mit den fünf größten Anbietern - Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt - eine transparentere Preispolitik und Informationen über die Deckung im Schadensfall durchgesetzt. Die soll nun auf den übrigen Markt ausgeweitet werden. AFP/nd
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