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Trumps Versprechen an die Kohleindustrie

Eine Exekutivanweisung des Präsidenten setzt diverse Klimaschutzverordnungen in den USA außer Kraft

  • Christian Mihatsch
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach dem Debakel mit der Gesundheitsreform folgt die Woche der Kohlekumpel. Am Dienstag unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine Exekutivanweisung zugunsten der Kohle-, Öl- und Gasindustrie. »Damit wollen wir sicherstellen, dass wir einen Pro-Wachstum und einen Pro-Umwelt Ansatz verfolgen bei der Regulierung der Wirtschaft«, sagte Umweltminister Scott Pruitt. Dazu werden Klimaschutzmaßnahmen der Vorgängerregierung von Barack Obama aufgehoben oder gelockert. So wird etwa das Moratorium für die Eröffnung neuer Kohlegruben auf Regierungsland zurückgenommen. Fracking wird erleichtert, indem Vorschriften zur Reduktion der Methanemissionen aufgehoben werden. Zudem müssen Fracker nicht länger offen legen, welche Chemikalien sie verpressen. Das chemikalienhaltige Wasser muss auch nicht mehr in sicheren Tanks gelagert werden. Die Maßnahmen gelten sofort, da sie ursprünglich ebenfalls mit Hilfe von Exekutivanweisungen eingeführt wurden.

Komplizierter ist es beim »Clean Power Plan«. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der US-Umweltschutzbehörde EPA, mit der die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 um 32 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 gesenkt werden sollen. Obama bezeichnete den Plan 2015 als »den größten und wichtigsten Schritt, den wir je unternommen haben, um den Klimawandel zu bekämpfen«. Grundlage ist die Erkenntnis der EPA, dass der Klimawandel eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Daraufhin hat das höchste US-Gericht geurteilt, dass die EPA verpflichtet ist, die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen. Daher kann die Trump-Regierung den Plan nicht einfach abschaffen. Er soll aber überprüft und »falls angemessen« geändert oder zurückgenommen werden. Zunächst wird die Regierung beantragen, dass das Gerichtsverfahren ausgesetzt wird, in dem über die Zulässigkeit des Plans entschieden wird. 27 Bundesstaaten hatten geklagt und erreicht, dass der Plan derzeit außer Kraft ist. Einer der Kläger war Scott Pruitt in seiner damaligen Funktion als Generalstaatsanwalt von Oklahoma.

Welche Folgen eine Abschaffung oder Änderung des Clean Power Plans haben würde, lässt sich nicht genau sagen. In den USA werden derzeit viele Kohlekraftwerke stillgelegt, weil sie die verschäften Vorschriften für Quecksilberemissionen nicht einhalten. Der Plan oder dessen Abschaffung ändert auch nichts am Marktumfeld: Dank Fracking ist in den USA Gas billiger als Kohle bei der Stromerzeugung und mit der Exekutivanordnung wird es weiter erleichtert. Auch haben einige Bundesstaaten wie Kalifornien angekündigt, sich an den Plan zu halten, auch wenn er abgeschafft wird. Zudem ist in einigen Bundesstaaten Solar- und Windstrom billiger als Kohlestrom.

Laut der US-Energieagentur EIA könnte eine Abschaffung des Plans aber zu einer Stabilisierung des Kohleverbrauchs auf dem aktuellen Niveau führen. Kurzfristig ändert sich wenig: Der Plan ist nicht in Kraft und falls er abgeschafft wird, werden Umweltorganisationen durch alle Instanzen klagen. Das regulatorische Umfeld für Kohlekraft wird daher auf Jahre hinaus unsicher bleiben und potenzielle Investoren abschrecken.

Kritiker der Exekutivanordnung fürchten allerdings einen Ansehensverlust der USA: »Diese Exekutivanordnung unterminiert die US-Wirtschaft«, sagt etwa Andrew Steer vom World Resources Institute. »Die Anordnung überreicht die moralische Autorität und die globale Führung an andere und lässt die USA zurück.« Ex-EPA-Chefin Gina McCarthy äußert sich ähnlich: »Es ist peinlich für uns und unsere Firmen, die Chancen neuer Technologien sowie Wirtschaftswachstum und die US-Führungsrolle aufzugeben.« Für einen Regierungssprecher ist das aber nicht entscheidend: »Trump hat der Kohleindustrie ein Versprechen gegeben.«

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