Schwangere sollen sich selbst schützen

Reform des Mutterschutzgesetzes stößt auf Kritik bei Gewerkschaften

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Im Gegensatz zum Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz ist beim Mutterschutzgesetz schnell erkennbar, wofür es steht: Es schützt Mütter, egal ob werdende oder frischgebackene, vor Gefährdung am Arbeitsplatz, langen Arbeitszeiten oder Belastung während der Stillzeit. 65 Jahre nach Inkrafttreten soll es nun reformiert werden, im Bundestag stand am Donnerstagabend die Verabschiedung an. Vorangegangen waren Streitigkeiten der schwarz-roten Koalition. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte auf Drängen der CDU, allen voran Bildungsministerin Johanna Wanka, einige Passagen entfernen müssen. Unter anderem gefiel Wanka die Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf Schülerinnen und Studentinnen nicht. Das bringe Nachteile, etwa wenn Prüfungsfristen wegen des Mutterschutzes verpasst würden. Inzwischen hat sich die Union damit abgefunden, die Passagen finden sich wieder im Gesetzentwurf.

Neu ist auch, dass Mütter von Kindern mit Behinderung zwölf statt acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt erhalten, zudem wurde ein Kündigungsschutz nach Fehlgeburten aufgenommen. Können Schwangere in ihrem Arbeitsumfeld nicht weiter beschäftigt werden, muss der Arbeitsplatz entweder umgestaltet oder aber ein anderer innerhalb des Betriebes angeboten werden.

Andere Neuerungen, die Schwesig gern untergebracht hätte, fielen dem Verhandlungsprozess zum Opfer: Das legt die Erklärung des familien- und frauenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Marcus Weinberg, nahe. Demnach konnte die Union Forderungen der SPD »erfolgreich abwehren«, die »Einstellungshemmnisse durch Überregulierungen befördert hätten«.

An den flexibleren Regelungen zu Arbeitszeiten, über die sich die Union freut, stören sich dagegen Gewerkschaften und Opposition. So begrüßten die IG Metall und der DGB zwar das neue Gesetz grundsätzlich, besonders die Verbesserungen im Kündigungsschutz. Kritik gibt es an der Neuregelung des Verbots für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Es bestehe die Gefahr, dass die Entscheidung an der Frau hängenbleibe, die während Schwangerschaft und Stillzeit aber vor betrieblichen Auseinandersetzungen geschützt werden müsse.

Derzeit dürfen Schwangere an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden, zudem nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Künftig sollen die Frauen selbst entscheiden dürfen, ob sie an diesen Tagen arbeiten oder auch bis 22 Uhr. Die Gewerkschaften fürchten, dass Frauen aus Angst um den Job in solche Regelungen einwilligen könnten und somit das Schutzniveau abgesenkt wird.

»Es ist grotesk, wenn die Verletzlichsten in der Gesellschaft mit dem Arbeitgeber verhandeln sollen, in welchem Umfang sie Schutz für sich und ihr ungeborenes Kind in Anspruch nehmen«, meint auch Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. Kommentar

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