Senat begrenzt Sozialmieten

Stadtentwicklungssenatorin unterzeichnet Vereinbarung mit Wohnungsbaugesellschaften

  • Tim Zülch
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Herausforderungen sind hoch: Um rund 50.000 Einwohner wächst Berlin jährlich. Sie alle wollen eine schöne Wohnung finden und viele auch günstige Mieten zahlen. Damit diese Entwicklung nicht zu einer Verdrängung von Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen führt, hat Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) am Dienstag eine Kooperationsvereinbarung mit den sechs Berliner Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnet.

Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung mit degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land und WBM ist die Begrenzung von Mietsteigerungen. Die Mieten der städtischen Wohnungsbauunternehmen sollen nun um nicht mehr als zwei Prozent jährlich steigen. Auch bei Modernisierungen sollen die umlagefähigen Modernisierungskosten stärker begrenzt werden. Für alle Modernisierungsankündigungen, die nach dem 1. November 2016 ausgesprochen wurden, darf die Nettokaltmiete nur noch um sechs Prozent der vom Vermieter dafür aufgewendeten Kosten steigen und dann die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten. Bisher waren neun Prozent umlagefähig, und die ortsübliche Vergleichsmiete durfte um 20 Prozent überschritten werden. Doch auch Mieter, die vor November 2016 eine Modernisierungsankündigung bekommen haben, sollten sich diesbezüglich beraten lassen, so Lompscher. Auch für sie besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine geringere Mieterhöhung zu bekommen.

Die bisher existierende Regelung, die Miete nicht über 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens zu erhöhen, soll mit der Vereinbarung ausgedehnt werden. Nun sei es auch möglich, einen Antrag auf Absenkung der Miete zu stellen, wenn die Miete bereits 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens übersteige. Zusätzlich soll vor allem für Empfänger von Arbeitslosengeld II die »soziale Tragbarkeit« der Miethöhe gewährleistet sein. Außerdem müssen die Wohnungsbaugesellschaften künftig bei Neuvermietungen 60 Prozent ihres Bestands an WBS-Inhaber vermieten - zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

»Ich freue mich, dass wir für die großen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben«, sagte Katrin Lompscher bei der Unterzeichnung der Vereinbarung am Mittwoch. Die Vertreter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften pflichteten ihr - in Einzelpunkten durchaus zähneknirschend - bei. Sie rechnen durch die genannten Maßnahmen mit reduzierten jährlichen Gewinnerwartungen von 17 Millionen Euro. Doch insgesamt ist auch Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der Gesobau und Sprecher der Landeseigenen, zufrieden. Er sagte: »Die an die Gesellschaften gerichteten Anforderungen sind herausfordernd - das klare Bekenntnis des Senats zur wichtigen Rolle der Kommunalen sowie die Zusage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, sind die Basis zur Erreichung der gesetzten Ziele.«

Bereits Anfang des Jahres sagten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu, bis 2021 30 000 Wohnungen neu bauen zu wollen. Außerdem sollen bis dahin 10 000 Wohnungen hinzugekauft werden, so dass ihr Bestand in den kommenden vier Jahren von momentan 320 000 auf 360 000 steigen wird.

Anwesende Mitglieder der Mieterinitiative Mariannenkiez fühlten sich nicht ernstgenommen. Sie beklagten, dass die Senatorin ihnen bei einem Gespräch Mitte März noch weitergehende Verbesserungen in Aussicht gestellt habe. Außerdem forderten sie, dass die überproportionalen Mieterhöhungen durch die degewo von Anfang des Jahres zurückgenommen werden. Rosa Risch von der Initiative sagte: »Ich denke, dass wir von Kreuzberg aus in Zukunft eine größere Mieterbewegung zu erwarten haben«. Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein ist grundsätzlich erleichtert, dass es zu der Kooperationsvereinbarung gekommen ist. »Das ist insgesamt eine gute Vereinbarung«, sagte er, auch wenn es in Einzelfällen sicher Nachbesserungsbedarf gebe.

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