Arbeitszeitbeschränkungen für schwangere Frauen gelockert

Reform des Mutterschutzgesetzes verabschiedet

  • Lesedauer: 2 Min.

Danach sollen für Schwangere künftig weniger starre Arbeitszeitbeschränkungen gelten. Außerdem beinhaltet die Reform Verbesserungen für schwangere Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem wird der Mutterschutz bei behinderten Kindern oder bei Fehlgeburten ausgeweitet.

Das bislang geltende Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Werdende Mütter dürfen demnach in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung eigentlich nicht mehr beschäftigt werden - nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen gar nicht. Zudem dürfen Schwangere weder Akkordarbeit noch beispielsweise Sonntags- oder Nachtarbeit leisten. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Frist von zwölf Wochen. Dies wird künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen gelten. Sie können während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.

Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Erweitert wird der Kündigungsschutz auf Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.

Zugleich werden die Arbeitszeitbeschränkungen für werdende Mütter gelockert. Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen künftig mitentscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Künftig ist das nun bis 22 Uhr möglich, sofern die Frau einwilligt, die zuständige Behörde das nicht ablehnt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Vorrang vor Beschäftigungsverboten hat künftig die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz.

Mit der Reform soll das alte Mutterschutzgesetz an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden. Kritiker befürchten allerdings, dass die Frauen unter Druck gesetzt werden. Während früher Schwangere vor dem Zugriff der Arbeitgeber geschützt waren, sollen diese nun verhandeln dürfen, in welchem Umfang sie Schutz für sich und ihr ungeborenes Kind in Anspruch nehmen. epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.