Bundestag billigt Speicherung von Fluggastdaten

Umsetzung von EU-Richtlinie trotz ausstehenden Gutachtens beschlossen / Grünen-Politikerin Künast: »Weitere Vorratsdatenspeicherung«

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Berlin. Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll.

Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.

Das Gesetz ist umstritten: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich vergeblich dafür einsetzt, vor der Abstimmung zunächst ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Speicherung von Fluggastdaten abzuwarten. Auch die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hatte die große Koalition aufgerufen, die Abstimmung zu vertagen.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses sprach von einem »massiven Eingriff in Grundrechte«. Es sei strittig, ob das Vorhaben überhaupt der europäischen Grundrechtecharta entspreche, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Künast beklagte »eine weitere Vorratsdatenspeicherung«, bei der die Daten von 170 Millionen Passagieren über fünf Jahre gespeichert würden. Die Bewertung des EuGH wird in Kürze erwartet. Dabei geht es um das geplante Fluggastdatenabkommen der EU mit Kanada.

Die nun verabschiedete Fluggastdatenspeicherung ist Teil eines Sicherheitspakets, das der Bundestag zwei Monate vor der Sommer- und Bundestagswahlpause verabschiedet hat. Dazu gehören auch das BKA-Gesetz, die elektronische Fußfessel und neue Bestimmungen für den besseren Schutz von Polizisten. Agenturen/nd

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