Abgesichert - bevor die Pegel steigen
Natürliche Gewalten
«Nach drei Jahren mit relativ niedrigen Naturkatastrophenschäden lagen 2016 die Schadenssummen wieder im mittleren Rahmen», warnt Torsten Jeworrek. Vorstandsmitglied des Münchner Rückversicherers Munich Re. Schäden eines einzelnen Jahres seien «natürlich» Zufall und kein Trend. Doch die Gesamtschäden lagen mit rund 170 Milliarden Euro über dem inflationsbereinigten Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
8700 Menschen kamen bei den Naturkatastrophen ums Leben, ist ermittelt worden. Zumindest waren dies deutlich weniger als im Zehn-Jahres-Durchschnitt (60 600). Bereinigt um «Kleinstereignisse» wurden weltweit 750 relevante Schadenereignisse wie Erdbeben, Stürme, Unwetter, Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen in der Datenbank «NatCatSERVICE» des Münchner Rückversicherers erfasst. Die Datenbank ist zukünftig im Internet öffentlich zugänglich.
«Bitter für die Betroffenen »ist der hohe Anteil nicht versicherter Schäden«, so Jeworrek. Deren Anteil, die sogenannte Versicherungslücke, blieb mit rund 70 Prozent unverändert hoch. Betroffen sind davon Menschen vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Doch auch in Deutschland ist die Versicherungslücke groß. Zu groß, meint nicht allein die Versicherungswirtschaft.
Nur wenige Häuser sind gegen Naturgefahren versichert, und die Tendenz ist sogar rückläufig. Im Jahr 2015 lag laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) der Anteil der Gebäude, die gegen Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und Co. versichert sind, bundesweit bei gerade einmal 38 Prozent. 2016 sank diese Quote auf nur noch 37 Prozent. »Wir halten diese Situation im Hinblick auf die sicher kommenden Naturereignisse, wie etwa Starkregen, für höchst problematisch«, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.
»Vertrauen« auf Staatshilfe
Welche Gründe gibt es, dass Hauseigentümer nicht gegen Naturgefahren versichert sind? Viele vertrauen darauf, dass auch zukünftig notfalls staatliche Unterstützung hilft. Anderen sind die Prämien zu hoch oder sie erhalten von den Unternehmen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist daran interessiert, mehr zu erfahren. »Schildern Sie uns Ihre Versicherungserlebnisse per E-Mail an: vzs@vzs.de, oder über Facebook: www.facebook.com/VZ Sachsen, auch per Post oder in einer unserer Beratungsstellen«, ermuntert Heyer alle Hauseigentümer.
Elementarschäden zusätzlich versichern
Für einen umfassenden Schutz bei Schäden durch Unwetter sind verschiedene Verträge ratsam. Werden Kraftfahrzeuge durch Hochwasser oder Hagelschlag beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Ist der Hausrat betroffen, können Versicherte den Schaden ihrer Hausratversicherung melden. Schäden am Wohngebäude reguliert die Wohngebäudeversicherung.
Schäden, die durch Hochwasser und Rückstau entstanden sind, werden jedoch nur erstattet, wenn im Rahmen einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Dies ist eine Zusatzdeckung, die gesondert in die Verträge eingeschlossen werden muss, um Gefahren durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser abzusichern.
Wichtig ist, dass auch der Rückstau mitversichert ist, wenn durch Starkregen die Kanalisation überfordert ist und Wasser in die Gebäude eindringt.
Tipp: Darüber hinaus sollten Verbraucher prüfen, ob der Versicherer eine »Rückstauklappe« verlangt und ob diese regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden muss.
»Je nach Gefährdungszone können die Versicherungsbeiträge unterschiedlich sein«, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Häufig vereinbaren die Versicherer eine Selbstbeteiligung. Ist ein Ort häufiger von Unwettern betroffen, können Anbieter eine Versicherung sogar ablehnen.
Maßnahmen nach einem Schadenfall
Ist ein Schaden bereits eingetreten, dann hat der Betroffene eine »Schadenminderungspflicht«. Er muss geeignete Maßnahmen treffen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Beispielsweise sollten abgedeckte Dachflächen notdürftig abgedichtet werden. Ein Schaden sollte umgehend dem Versicherer gemeldet und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.
Tipp: Schickt der Versicherer einen Schadenregulierer, wird dieser von der Versicherungsgesellschaft bezahlt und ist daher parteiisch! Bevor ein Handwerksbetrieb beauftragt wird, sollten Geschädigte Kostenvoranschläge einholen oder ein Festpreisangebot vereinbaren.
Alle Verbraucherzentralen beraten bei Fragen zu konkreten Schadenfällen oder zur Elementarschadenversicherung. Die Beratungen sind kostenpflichtig.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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