Rassisten prügeln Familienvater zu Tode

Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gegen vier Männer hat vor dem Bonner Landgericht begonnen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Dass es die vier Männer im Alter von 19 bis 35 Jahren am späten Abend des 1. September 2016 in Waldbröl (Nordrhein-Westfalen) auf eine brutale Schlägerei anlegten, daran dürfte kaum ein Zweifel bestehen: Ausgerüstet mit einem Baseballschläger und einem Schlagring zogen die Vier los. Die Staatsanwaltschaft Bonn wird ihnen später vorwerfen, ihr Plan sei es gewesen, gezielt »Jagd auf Flüchtlinge machen« zu wollen. Worte wie »Flüchtlinge klatschen« und »Jagd nach Arabern« sollen dabei gefallen sein.

Laut Anklage zogen die Männer angetrunken und »aufgeputscht« zunächst in die Waldbröler Innenstadt. Beim Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Bonn erklärte einer der Angeklagten, Grund für ihren Streifzug sei ein Gerücht gewesen, wonach mehrere Geflüchtete einem Mädchen nachgestellt hätten.

Auf drei Geflüchtete trafen sie auf ihrer Jagd dann tatsächlich. Nur hatten diese nichts mit dem angeblichen Fall von Belästigung zu tun, sondern saßen lediglich auf einer Parkbank. Zeugen werden später berichten, dass es zwischen beiden Seiten zum Streit kam. Erst nur verbal, dann kommt es zu einem Handgemenge. Die drei Asylsuchenden können jedoch fliehen. »Die Anklage geht davon aus, dass es ihre ursprüngliche ‘Zielsetzung’ war, sich draußen in Waldbröl mit Flüchtlingen anzulegen«, so ein Gerichtssprecher. Wer also den Streit angefangen hat, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar.

Für den Abend haben die Männern allerdings noch nicht genug. Doch erst später sollten sie auf ihr eigentliches Opfer und damit den Grund treffen, warum sie seit Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge auf der Anklagebank sitzen. Zuvor schlugen die Vier offenbar noch ein Zufallsopfer blutig, ehe sie im Anschluss auf den 40-jährigen Familienvater Klaus B. trafen.

Laut Anklage kannten sich die Täter und das Opfer. Es heißt, schon einige Tage zuvor seien beide Seiten im Streit aneinandergeraten. Doch das Aufeinandertreffen in der Nacht des 1. September 2016 nimmt ein tödliches Ende. Auch Klaus B. ist alkoholisiert, erst kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung, dann zu einer Schlägerei, die sich zu einem regelrechten Blutrausch steigert.

Der Anklage zufolge schlägt der Jüngste der vier Angreifer zuerst auf das Opfer ein, dann beginnt ein Zweiter mit dem Baselballschläger loszuprügeln. Klaus B. geht zu Boden. Als er sich aufrappeln will, sei ihm einer der Angeklagten brutal in den Rücken gesprungen. Auch als der Mann völlig wehrlos ist, treten und prügeln die Täter weiter auf ihn ein. Die Verletzungen, darunter ein Schädelbruch, sind so schwer, dass Klaus B. neun Tag später im Krankenhaus stirbt.

Wie der WDR am Dienstag zum Prozessauftakt berichtete, erklärten die Richter, dass die Anklage möglicherweise noch einmal revidiert werden könnte. Statt um gefährliche Körperverletzung könnte es auch um gemeinschaftlichen Totschlag gehen. Das Urteil könnte dann deutlich höher ausfallen. In einem besonders schweren Fall geht es um eine lebenslange Freiheitsstrafe. mit Agenturen

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