Keiner trägt die Schuld
Johanna Treblin über die abgelehnte Klage eines Arbeiters der Mall of Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin hat es vergeigt. Es hätte in die Geschichte der Bauwirtschaft eingehen und einen wegweisenden Präzedenzfall schaffen können. Stattdessen folgte es der bisherigen Rechtsauffassung, dass der Bauherr nicht für ausstehende Zahlungen bei Bauvorhaben geradestehen muss. Im aktuellen Fall hatte ein Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH als Bauherrin des Einkaufszentrums Mall of Berlin geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Sinngemäß deshalb, weil die HGHI ein anderes Unternehmen mit dem Bau beauftragt hatte und dafür auch bezahlt haben will. Wenn das pfuscht, trägt die HGHI keine Schuld, so die Auffassung des Gerichts.
Für Unternehmen, die in der Branche tätig sind, ist das eine gute Nachricht. Sie können nun Unternehmen beauftragen, die wiederum Subunternehmen beauftragen, die wiederum Subunternehmen beauftragen - bis ein undurchsichtiges Geflecht entsteht, in dem jeder die Verantwortung weit von sich weisen kann. Geradestehen muss auch niemand dafür, wenn, wie im Falle der Mall of Berlin, plötzlich alle Subunternehmen pleite gehen. Oder die Firmenchefs einfach mal untertauchen.
Nur einer leidet darunter. Der Arbeiter, der Tag für Tag, Stunde um Stunde, die Bauvorhaben in die Tat umsetzt. Von ihm gibt es viele.
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