Revolutionäre 1.-Mai-Demo hat ein juristisches Nachspiel

Vermeintlicher Organisator des abendlichen Protestzugs soll strafrechtlich belangt werden

  • Felix Knorr
  • Lesedauer: 1 Min.

Im Gegensatz zu den Vorjahren war die diesjährige »Revolutionäre 1. Mai Demonstration« nicht wie üblich bei der Versammlungsbehörde angemeldet worden. »Das Nichtanmelden einer Demonstration ist eine Straftat«, erklärte der Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag Woche. Er kündigte ein Strafverfahren gegen eine Person an, die für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich sein soll. Bereits am vergangenen Dienstag hatte Geisel auf einer Pressekonferenz das Vorgehen der Polizei verteidigt, die Demonstration überhaupt laufenzulassen. Damit war er bei CDU, FDP und AfD auf Kritik gestoßen. Fraglich ist, ob die Einzelperson, die die Behörden im Visier haben, für eine Demonstration mit über 15.000 Teilnehmern überhaupt juristisch belangt werden kann.

Während früher ein breites Spektrum verschiedener Gruppen zur Demo aufgerufen hatte, ließ der Aufruf des Bündnisses dieses Jahr offen, wer letztlich hinter der Organisation steht. Die Nichtanmeldung wird von diesem offenbar auch rückblickend als sinnvoll erachtet. Im Hinblick auf den G20-Gipfel in Hamburg lässt man online verlauten: »Wir sind vorbereitet, im Juli in Hamburg unser Recht auf Versammlung durchzusetzen, wenn Stadt und Polizei dies nicht gestatten wollen.«

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