Wohnung gekauft, Hundeklo bekommen
Immobilienfinanzierung
Gerichtsurteile beschäftigten in den vergangenen Monaten viele Bausparer und Häuslebauer. Großes Aufsehen erregte im Februar ein Urteil zu Sparverträgen. Die Kündigung durch eine Bausparkasse ist in vielen Fällen rechtens, urteilte der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 272/16). Dieses Urteil des BGH und viele andere von Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland gefällte Entscheidungen machen die Finanzierung einer Immobilie nicht unkomplizierter.
Kostspielige Empfehlungen
Dazu kommt eine Vielfalt an Tipps von freundlichen Bekannten und anonym im Internet. Die Beratung bei einer Bank oder Bausparkasse mag dann noch so gut sein, ihr haftet der Ruch der Parteilichkeit an. Schließlich wollen die Banker Geschäfte machen, und die Finanzierung einer privaten Immobilie ist für sie immer noch sehr lukrativ.
Viele Banken und Sparkassen empfehlen außerdem zu teure Immobilienkredite. Das ergab eine Untersuchung der Stiftung Warentest in Berlin. Nachzulesen in der März-Ausgabe der Zeitschrift »Finanztest« (sie kann im Internet bestellt oder heruntergeladen werden unter www.test.de). Dabei machen schon geringfügige Zinsunterschiede eine Immobilienfinanzierung um Tausende von Euro billiger oder teurer.
Checkliste für aufgeklärte Kunden
Anhand einer Checkliste können Verbraucher eine gute Beratung zur Immobilienfinanzierung erkennen - und »so viel Geld sparen«, wie die Verbraucherzentrale in Hamburg rät.
Nehmen Sie sich Zeit für ein Gespräch - eine gute Beratung zur Immobilienfinanzierung braucht Zeit. Das Abfragen von Einkommen und Eigengeld allein reicht nicht aus. Bestehen Sie auf einem individuellen Angebot. Eine Immobilienfinanzierung sollte immer maßgeschneidert sein. Beispielsweise müssen bestehende Sparverträge (wie Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen) in eine Finanzierung mit eingebaut werden.
Berücksichtigen Sie ihre persönlichen Zukunftsaussichten. Eine Finanzierung ist bei Doppelverdienern in aller Regel kein Problem, aber etwa der erwartete Nachwuchs kann die Einkommensverhältnisse und damit die Voraussetzungen für eine Finanzierung grundlegend ändern. Mögliche Einkommensrückgänge müssen prognostiziert und im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
KfW-Kredit: »Haben wir nicht«
Fragen Sie nach öffentlichen Fördermöglichkeiten. Der Berater sollte auch auf Finanzierungsquellen hinweisen, die nicht von seiner Bank stammen. Zwar wird über mögliche öffentliche Förderung, so die Erfahrung der Hamburger Verbraucherschützer, meistens ordentlich informiert. Dies betrifft aber oft nur Landesmittel oder die Förderung vor Ort durch die Kommune. Dagegen werde der Hinweis auf die üppig sprudelnden Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) allzu oft »vergessen«. Einige Banken lehnen es sogar ab, diese Darlehen zu beantragen.
Die Wahl der richtigen Zinsbindungszeit ist außerordentlich wichtig! Lassen Sie sich nicht einfach auf eine 10-jährige Zinsbindung ein. Standardangebote mit einer Zinsbindung von 10 Jahren sind jedoch immer noch üblich. Obwohl eine Zinsbindung für 15 Jahre momentan nur unwesentlich teurer ist, ist sie sogar flexibler, weil Sie als Kunde in den letzten fünf Jahren ein einseitiges (!) Kündigungsrecht besitzen.
Achten Sie auf Nebenbedingungen. Vor allem »Sonstige Nebenbedingungen« sollten erörtert werden. So können beispielsweise Schätzkosten einige hundert Euro extra ausmachen - oder aber ganz entfallen. Auch Bereitstellungszinsen und der sogenannte Auszahlungsmodus sind für Hausbauer von großer Bedeutung. Auch das Aushandeln guter Zwischenfinanzierungsbedingungen, von Sondertilgungen und das individuelle Verhandeln über Zinssätze können zur weiteren Ersparnis von einigen tausend Euro führen.
Vom Bankberater sollten Sie ernst genommen werden: Achten Sie also auf verständliche Erklärungen. Der Berater sollte auf ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen. Die Angebote und Produkte müssen verständlich erklärt werden.
Finanzierung ist nicht alles
Natürlich sollten Sie auch beim Kauf einer Immobilie achtsam sein, damit es ihnen nicht ergeht, wie in diesem Fall: Der spätere Kläger kaufte im Dezember eine Eigentumswohnung mit Garten in München. Als der Schnee schmolz, tauchten 19 Hundehaufen auf. Der Neubesitzer verklagte den Verkäufer auf 3500 Euro Schadenersatz für die Gartenreinigung. Doch das Amtsgericht sah keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der neue Eigentümer hätte dem ehemaligen Grundstücksbesitzer eine Frist zur Entfernung der Hundehaufen setzen müssen.
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