Geteilte Gewalten
Uwe Kalbe zur Verfassungsklage der Grünen gegen Informationsverweigerung
Diesmal geht es in Karlsruhe um Banken- und Betriebsgeheimnisse. Ob die Bundesregierung die Gründe für Verspätungen der Deutschen Bahn verschweigen darf, zum Beispiel. Staatswohl und Geheimhaltungsinteressen können nach früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts das Recht des Parlaments zur Kontrolle der Regierung beschränken. Vor einem halben Jahr urteilte Karlsruhe, dass es richtig war, die Spionage-Suchbegriffe des NSA zu verweigern, weil ohne Erlaubnis der USA deren Kooperation mit dem BND Schaden nehmen könnte. Es ging damals um Hilfe zur Freundesspionage. Später wurde bekannt, dass der BND selbst illegal spionierte - es waren Medien, die dahinter kamen; die Abgeordneten saßen ja im Dunkeln.
Wäre es im Staatswohlinteresse gewesen, dem BND früher auf die Schliche zu kommen? Ja! Hat die Entscheidung der Karlsruher Richter dies verhindert? Ja! Ist es richtig, die Definition darüber, was das Staatswohl des Staates ist, der Regierung zu überlassen? Nein! Es ist auch deshalb falsch, weil mit jeder Bestätigung in Karlsruhe die Selbstgewissheit der Exekutive wächst; Arroganz der Macht, heißt das zuweilen. Sie läuft der Gewaltenteilung zuwider. Wenn dem Parlament, also auch den Bahnkunden, die das Parlament gewählt haben, Auskunft sogar über Bahnverspätungen verweigert werden, ist das Gleichgewicht bereits gehörig aus den Fugen.
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