Ausgewiesene Lobbyisten

Fabian Lambeck über Unregelmäßigkeiten beim Zugang zum Bundestag

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Deutschen bilden sich viel auf ihre Gesetzestreue ein. Die legislativen Grundlagen für diese Treue werden, so will es das Grundgesetz, vor allem durch den Bundestag geschaffen. Doch ausgerechnet jene, die Gesetze einbringen und verabschieden, nehmen es mit den eigenen Regeln offenbar nicht so genau, etwa beim Ausstellen von Hausausweisen für Lobbyisten. Die Vergabe dieser Plastekärtchen ist durch die Hausordnung des Bundestags streng regelementiert. Lange Zeit gab es die Möglichkeit, diese Vorschriften zu umgehen und sich direkt an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen zu wenden. Insbesondere Union und SPD beschafften so vielen Lobbyisten die begehrten Kärtchen. Als das aufflog, bedurfte es diverser Gerichtsprozesse bis sich die Regierungsfraktionen endlich dazu bereit erklärten, sich zukünftig wieder an die Regeln halten zu wollen.

Nun wurde bekannt, dass 2016 mehr als die Hälfte aller Verbandsvertreter und Lobbyisten in den Antragsformularen nicht begründete, warum sie einen solchen Hausausweis überhaupt benötigten. Diese Begründung aber ist Voraussetzung für die Ausstellung. Doch die Verwaltung sah darüber hinweg. Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die meinen, dass »die da oben« ohnehin machen, was sie wollen.

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