Fangrechte aus dem 15. Jahrhundert

Die Fischereiflotten vieler EU-Länder wollen auch nach dem Brexit in britischen Gewässern ihre Netze auswerfen

  • Bengt Arvidsson, Stockholm
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Freude über den Brexit war gerade bei den Fischern Großbritanniens riesig. Bislang darf nämlich die Konkurrenz aus anderen EU-Ländern bis zwölf Meilen vor der britischen Küste fischen; rund ein Drittel ihres Fangs stammt aus diesen Gewässern. Doch mit dem Brexit könnte London eine 200-Meilen-Sperrzone um seine Inseln ziehen. Ein Großteil der Nordseegewässer würde dann für EU-Fischer wegfallen. Die Fischereiindus- trie sieht damit rund 50 Prozent ihres Nettogewinns und 6000 Arbeitsplätze akut bedroht.

Noch ist unklar, was beim Brexit genau passiert. Offiziell heißt es jedoch bereits, die britische Regierung plane, »die Kontrolle« über die eigenen Fanggründe »zurückzugewinnen«. Vor allem die Schwarmfischarten Hering, Blauer Wittling und Makrele werden in den Gewässern gefangen.

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Insbesondere EU-Partner Dänemark will das auf unkonventionelle Weise verhindern. Die Regierung ist dabei, eine Klage vorzubereiten, die den heimischen Fischern auch nach dem britischen EU-Austritt den Zugang erlauben soll. Für den Fall, dass kein zufriedenstellender Kompromiss bei den Austrittsverhandlungen zustande kommt, will sich Kopenhagen auf eine historische Fischereierlaubnis aus dem 15. Jahrhundert berufen. Dänische Behörden sammeln bereits Beweise für eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, wie Außenminister Anders Samuelsen der britischen Zeitung »Guardian« bestätigte. »Dänische Fischer haben historisch in der gesamten Nordsee gefischt. Die EU-Fischereirichtlinien haben das, basierend auf historischen Rechten, reguliert«, so Samuelsen.

Kopenhagen will sich auf die UN-Konvention zum Seerecht berufen, die Staaten dazu auffordert, »traditionelle Fischereirechte« zwischen benachbarten Ländern in den jeweiligen Hoheitsgewässern zu respektieren. »Die britische Forderung, die Gewässer wiederzubekommen, ist Blödsinn, weil sie sie nie hatten. Vielleicht gilt das für Öl und Gas, aber nicht für Fisch«, sagt Niels Wichmann, Chef des dänischen Fischereiverbandes, der auch in einem Komitee des Lebensmittelministeriums sitzt.

Rund 40 Prozent des Fangs dänischer Fischer stammen laut amtlichen Schätzungen derzeit aus der Wirtschaftszone Großbritanniens. Einige dänische Küstengemeinden sind wirtschaftlich fast vollständig vom Zugang zu diesen Gewässern abhängig.

Sollte es hart auf hart kommen, könnten sich sieben weitere vom britischen Fisch abhängige EU-Länder der dänischen Initiative anschließen. Spanien, Frankreich, Irland, die Niederlande, Belgien, Schweden und Polen haben sich mit Dänemark in der kürzlich wegen des Brexits gegründeten Europäischen Fischereiallianz zusammengeschlossen, um ihre Rechte durchzusetzen. Aber noch hoffen sie auf einen Kompromiss bei den Brexit-Verhandlungen. Auch wenn zahlreiche britische Küstenorte sehr von der Fischerei abhängig sind, ist sie für die Gesamtwirtschaft ein geringer Posten. Ihr Anteil liegt bei 0,5 Prozent der britischen Wirtschaftsleistung. Bei den Austrittsverhandlungen gibt es andere Interessen, die zentraler für London sein dürften.

Zudem ist die britische Fangflotte umgekehrt auch abhängig davon, Zugang zum EU-Markt zu erhalten, um Fisch verkaufen zu können. Letztlich erhoffen sich die anderen Fangnationen hier einen effektiven Hebel.

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