Keine Alleingänge mehr
Europäischer Gerichtshof stärkt Mitspracherechte bei Freihandelsabkommen
Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für mehr Mitspracherechte nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen der EU freigemacht. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass weitreichende Projekte wie CETA oder TTIP nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.
Die Reaktionen auf das Gutachten fielen überwiegend positiv aus. So erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD): »Der EuGH hat die Position Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Entscheidung bestätigt.« Das Mitspracherecht nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen sei nun sichergestellt. Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, kommentierte, das Gericht habe dem »Gutsherrendenken« der EU-Kommission einen Riegel vorgeschoben. Die Proteste gegen TTIP und CETA - vor allem in Deutschland - hätten gewirkt.
Auch Verbraucher- und Umweltschutzverbände zeigten sich zufrieden: Dass die nationalen Parlamente beteiligt werden müssen, sei »unabdingbar«, teilte etwa Foodwatch mit. Die Regelungen in den Handelsverträgen der neuen Generation beträfen »unser tägliches Leben«. Der Bund für Umwelt und Naturschutz nannte die Entscheidung einen großen Erfolg für die Demokratie in Europa. Allein die Vertreter der Wirtschaft bemängelten das »Kompetenzgerangel in der europäischen Handelspolitik«.
Über die Konsequenzen der EuGH-Entscheidungen werden nun die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der EU-Kommission beraten müssen. Eine Sprecherin der Brüsseler Behörde kündigte an, die Kommission werde das Gutachten sorgfältig analysieren und bewerten. had Seite 16
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