Minimalchance

Haidy Damm über das Gutachten des EuGH zu Handelsabkommen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Richterspruch aus Luxemburg zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur war mit Spannung erwartet worden und sorgt immerhin für Klarheit. Nicht allein Brüssel entscheidet demnach über Handelsverträge, auch nationale Parlamente sollen abstimmen. Diese Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes wird Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung des Freihandels haben, verhandelt wird aktuell unter Hochdruck mit Japan und Mexiko, auch das Abkommen mit Kanada (CETA) muss noch die Mitgliedstaaten passieren.

Gegner sehen in dem Richterspruch deshalb nicht nur einen Erfolg ihres Protestes, sie hoffen vielmehr, CETA und andere Freihandelsabkommen über einzelne Mitgliedstaaten kippen zu können. Das Beispiel Wallonie hat gezeigt, aus welchem Holz Anti-Freihandels-Helden geschnitzt sein könnten.

Doch die Chance ist klein. Denn auf den zweiten Blick wird klar: Zwar hat der Gerichtshof grundsätzlich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten gefragt werden müssen. Aber die Liste der Bereiche, in denen allein die EU-Institutionen zuständig sind, ist lang - nur zwei Bereiche fallen in die gemeinsame Kompetenz von Mitgliedstaaten und Union. Dazu zählen die umstrittenen Investorschiedsgerichte, durchaus ein Kristallisationspunkt, über den ein Abkommen kippen könnte.

Gleichzeitig haben die Richter den EU-Institutionen für Handelsverträge weitreichende Zuständigkeiten zugebilligt. Auch darauf braucht es eine politische Antwort.

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