Türkei erlaubt zweiten Konsularbesuch bei Deniz Yücel

Ebenfalls inhaftierte Journalistin Mesale Tolu noch immer ohne Betreuung durch Auswärtiges Amt

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Berlin. Die Türkei erlaubt zum zweiten Mal eine konsularische Betreuung des seit Monaten inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel. Der deutsche Generalkonsul in Istanbul, Georg Birgelen, könne Yücel am Donnerstag in der Haft besuchen, sagte der deutsche Außenamtssprecher Martin Schäfer am Mittwoch in Berlin. Im Fall der ebenfalls in der Türkei inhaftierten deutschen Journalistin Mesale Tolu wird dies der Bundesregierung weiter verweigert.

Schäfer begrüßte die Entscheidung der türkischen Behörden im Fall Yücel. Die Bundesregierung habe sehr lange darauf gedrungen, die Haftbesuche bei dem »Welt«-Korrespondenten fortsetzen zu können. »Natürlich geht es darum zu überprüfen, wie die Haftbedingungen sind, wie es Herrn Yücel geht und wie das ganze Dossier weitergeführt werden kann«, sagte der Außenamtssprecher.

Birgelen konnte Yücel, der seit dem 14. Februar in der Türkei inhaftiert ist, bisher nur einmal Anfang April im Gefängnis von Silivri besuchen. Eine weitere konsularische Betreuung des Korrespondenten der Zeitung »Die Welt« wurde von türkischer Seite trotz intensiven Drängens der Bundesregierung bislang verweigert.

Dem Journalisten werden in der Türkei Volksverhetzung und Terrorpropaganda vorgeworfen. Die Bundesregierung hält dies für abwegig. Eine verhältnismäßige und rechtsstaatliche Lösung könne nur darin bestehen, Yücel auf freien Fuß zu setzen, sagte Schäfer. Der Journalist habe schließlich öffentlich erklärt, er werde sich dem Prozess in der Türkei stellen. »Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund für eine Untersuchungshaft.«

Auch zahlreiche weitere Journalisten – Schätzungen belaufen sich auf 150 -, sind in der Türkei inhaftiert. Viele von ihnen sind türkische Staatsbürger. Hinter Gittern befindet sich aber auch die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu, die für eine linksgerichtete Nachrichtenagentur gearbeitet haben soll. Sie wurde Ende April unter dem Vorwurf der »Terrorpropaganda« festgenommen.

In ihrem Fall wartet die Bundesregierung noch auf die Erlaubnis der türkischen Seite, Tolu konsularisch betreuen zu können, wie Schäfer bestätigte. Im Gegensatz zu Yücel hat sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft - die Bundesregierung hat also eigentlich einen völkerrechtlichen Anspruch auf die Betreuung. Die Bundesregierung werde »keinen Stein auf dem anderen lassen, um das hinzubekommen«, sagte der Außenamtssprecher. AFP/nd

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