Alter schützt vor finanzieller Torheit nicht
Durch Cum-Ex-Geschäfte entgingen dem Bund Milliarden / »Drogeriekönig« Müller will von nichts gewusst haben
Der 84-jährige Multimillionär Erwin Müller ist nur ein kleines Rädchen im großen Geldgeschäft. Viele Jahre lang nutzten reiche Steuersparer, ausländische Investoren und Banken ein Schlupfloch im deutschen Steuerrecht, um den Staat abzukassieren. Sie schoben Aktien mit und ohne Dividendenanspruch geschickt hin und her, um sich zu bestimmten Stichtagen mehrfach die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Zwei Bundesregierungen brauchten einen doppelten Anlauf, bis sie 2012 solche Cum-Ex-Geschäfte verboten. Ob die vielen Akteure, die das Schlupfloch ausnutzten, sich trotz Gesetzeslücke dennoch strafbar gemacht haben - einige Banken verglichen sich mit dem Fiskus - ist rechtlich umstritten. Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit dem Milliardenfall.
Müller - Chef der gleichnamigen Drogeriekette mit 750 Filialen - spielte jedenfalls als Bankkunde mit. Er kaufte entsprechende Cum-Ex-Produkte bei der renommierten Schweizer Privatbank Sarasin. Sie hatte ihm, wie manch anderem Prominenten auch, dafür hohe Renditen verheißen. Die steueroptimierte Anlage floppte allerdings.
Millionen Euro setzte dadurch etwa der Fleischfabrikant Clemens Tönnies in den Sand. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Bundesligaklubs Schalke 04 bereitet derzeit angeblich ebenfalls eine Klage gegen das Bankhaus vor. Auch Carsten Maschmeyer - selbst einmal Gründer eines Finanzdienstleisters - hatte Millionen investiert. Er verglich sich mittlerweile dem Vernehmen nach still und leise mit der Bank.
Ihr damaliger Vize-Chef Eric Gérard Sarasin soll ehedem persönlich nach Ulm gereist sein, um Drogerie-Gründer Müller die Cum-Ex-Produkte seines »Sheridan-Fonds« anzudienen. Sicher wie ein Mercedes sollten sie sein, trotz hoher Rendite. Müller sieht sich nun als Opfer eines bandenmäßigen Betrugs, so sein Anwalt. Der Drogist habe nicht als Geschäftsmann, sondern als einfacher Verbraucher gekauft und sei von Sarasin hinters Licht geführt worden.
Dieser Argumentation folgte am Montag das Landgericht Ulm. Richterin Julia Böllert verurteilte die Bank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro. Die Bank müsse zudem die Kosten des langwierigen Rechtsstreits tragen. Der Millionär sei »hinsichtlich seiner Kapitalanlage falsch beraten worden«, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Die Sarasin-Bank hatte die Vorwürfe bestritten. Beobachter fragen sich, ob ein erfahrener Geschäftsmann wie Müller wirklich vollkommen naiv auf solch »eine eierlegende Wollmilchsau« hereinfallen konnte. Es wird erwartet, dass die Bank binnen eines Monats Widerspruch einlegen wird.
Die Basler Bank hätte lieber vor einem Schweizer Gericht verhandelt. Sie zog darum bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und scheiterte. Daher lag der Ball nun wieder beim Landgericht in Ulm. Eine Konsequenz hatte der Fall bereits: Im März zog sich die inzwischen als J. Safra Sarasin firmierende Bank nach zehn Jahren aus dem Privatkundengeschäft in Deutschland zurück. Sarasin gehört seit 2013 der brasilianischen Familiengruppe Safra, deren Wurzeln im syrischen Aleppo liegen. Grund für den Rückzug sei »die fehlende kritische Masse des Geschäfts«, das weniger als ein Prozent des durch die Gruppe verwalteten Vermögens ausmache.
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