Nicht Islamist oder Rassist - Staat gefährdet die Demokratie

Verletzt, eingeschränkt, missachtet - Bürger- und Menschenrechtsorganisationen fordern, den Kampf um die Grundrechte wieder aufzunehmen

Vor zwanzig Jahren, als der erste Grundrechte-Report vorgestellt wurde, regierte noch der »ewige Kanzler« Helmut Kohl das Land. Vieles hat sich seither verändert, doch die Bilanz der Anfangsjahre ist geblieben: Nicht die Bürger gefährden demnach die Grund- und Freiheitsrechte, die größte Gefahr geht vom Staat selbst aus, betonen die acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, die am gestrigen Verfassungstag ihren neuen Bericht in Karlsruhe präsentierten.

»Die staatlichen Feindbilder haben sich im Laufe der Jahre erweitert«, erklärt Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie gegenüber »nd«, das wie die Humanistische Union, Pro Asyl und kritische Juristenverbände zum Herausgeberkreis gehört. Zu den »Verrufserklärungen« des Verfassungsschutzes von insbesondere »linksextremistischen« Organisationen und Personen sei die Beobachtung von islamistischen Organisationen und Amoktätern, von nationalistischen und rassistischen Zusammenschlüssen hinzu gekommen. Doch so sehr die Bürgerrechtler politische Kritik an fundamentalistischen und rechten Entwicklungen teilen, so provokant sagen sie auch: Sie alle gefährden die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht. Sie bringen die Bundesrepublik nicht ins Wanken. Eingeschränkt würden Menschenrechte und Grundrechte hingegen von Regierungen, Behörden, aber auch Gerichten und Unternehmen.

Wie das im Einzelnen geschieht, weisen die Autoren des »alternativen Verfassungsschutzberichtes« - Juristen, Datenschützer, ehren- und hauptamtliche Bürgerrechtsaktivisten - auf knapp 200 Seiten systematisch nach. Sie konstatieren zahlreiche »Verschlimmbesserungen« in der Anerkennung bzw. Abweisung von Geflüchteten nach dem kurzen »Sommer der Migration« und kritisieren neue Beschränkungen von individuellen Freiheitsrechten etwa durch das Verbot anonymer Prepaidkarten.

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Berichtes sind die Einschränkungen sozialer Grundrechte, etwa bei der lückenhaften Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichbehandlung durch die Erbschaftssteuerreform oder durch Kostenvorbehalte für Menschen mit Behinderungen im Bundesteilhabegesetz. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Redaktion einer gesellschaftlichen Gruppe ohne Lobby: den Gefangenen. Sie sind bis heute nicht gesetzlich rentenversichert, auch wenn das Strafvollzugsgesetz dies seit 1977 vorschreibt. Die Bundesregierung nennt dies »aufgeschobene Inkraftsetzung«, der Report nur »zynisch«. Arbeitende Gefangene würden dadurch zusätzlich bestraft, Altersarmut sei vorprogrammiert. Ein weiterer Beitrag geht der Frage nach, ob Gefangene eine Gewerkschaft gründen dürfen. Während die Länder dies bisher bestreiten - Gefangene leisteten einen Zwangsdienst und seien deshalb keine echten Arbeitnehmer - findet die Autorin keine überzeugenden Gründe dafür, ihnen das Recht auf Koalitionsfreiheit abzusprechen. Auch für Wehrdienstleistende habe diese Beschreibung gegolten - sie durften jedoch eine Gewerkschaft gründen.

Die Herausgeber hoffen, mit ihrem Report die gesellschaftliche Debatte ein wenig beeinflussen zu können. Er erinnert daran, was immer mehr in Vergessenheit zu geraten scheint: dass das Grundgesetz nicht dem Staat gehört, sondern die Verfassung der Bürger ist, die zuallererst die Macht des Staates begrenzt und ihre Rechte und Ansprüche sichert. Zugleich wissen die Organisationen, dass sie mit einem Bericht »den Sicherheitswahn der etablierten Politik nicht nachhaltig verändern«, so Elke Steven. »Dagegen wäre eine breite bürgerliche Bewegung notwendig, die den Protest auch auf die Straße trägt.«

Vorgestellt wurde der Report in diesem Jahr vom Leiter des Magazins »Monitor«, Georg Restle. Angesichts der negativen Bilanz appellierte der Journalist an alle Bürger, den Kampf um die Grundrechte in diesem Land neu aufzunehmen. »In einer Zeit, in der Sicherheit über allem steht, gerät die Freiheit in Gefahr«, warnte er. »Monitor« hatte im vergangenen Jahr in einem Beitrag die bayrische Praxis kritisiert, Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. Der Fall des Hochschulabsolventen mit DKP-Parteibuch wird im Grundrechtereport noch einmal ausführlich geschildert. Die Geschichte ging dank einer mutigen Entscheidung der Ludwig-Maximilians-Universität München gut aus. Diese setzte sich über die Einschätzung des Verfassungsschutzes hinweg und stellte den Mann ein. Die Überprüfungspraxis ist geblieben.

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